Müss ich Grenzabstand einhalten wenn mein Nachbar auch kein Abstand einhält?

7 Antworten

Jeder muss sich an die geltenden Vorschriften halten. Eine Terasse ist aber kein Bauwerk und somit unterliegt dies nicht einer Bauvorschrift. Die Garage auf der Grenze schon. Nun ist es aber so, dass Bauvorschriften u.a. vom Bundesland abhängig sind. Und gerade bei Garagen gibt es bezüglich der Grenzbebauung z.B. bei mir in Hessen Richtlinien gegen die der Nachbar nicht widersprechen kann, bzw man auf Zustimmung klagen kann.

MfG

Schabersack

meines Wissens wird das doch im Absatz über Fenster und Lichtrechte des Nachbarrechtsgesetze geregelt. Also hier mal schauen wie da die Regelungen in deinem Bundesland sind https://www.nachbarrecht.com/gesetz.html

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die Abstandsregelung im Baurecht hat andere Gründe als eine Nachbarsregelung. Der Abstand ist Notwendung, um Rettungskräfte den Zugang zu gewährleisten. Hier spielen aber die Fenster an der betroffenen Seite eine Rolle. Deshalb wäre vor der Aufstockung eine Bauvoranfrage beim Bauamt notwendig gewesen.

In der Regel ist es so, dann nicht vorhandene Mindestabstände als Baulast im Nachbargrundstück eingetragen wird. Gibt es keine Einigung mit dem Nachbarn, dann wirst du den vorherigen Zustand wieder herstellen und die Aufstockung abreißen.

Beide müssen die geltenden Bauvorschriften einhalten. Wenn einer dagegen verstößt, ist das kein Freibrief für den anderen.

Wegen der Terrasse des Nachbarn kannst Du ja auch im Nachhinein Einspruch beim Bauordnungsamt einlegen

Solche "Regelungen" zählen nur in schriftlicher Form und genau dein Beispiel zeigt ja mal wieder, dass man da nie und nimmer nicht auf das Wort zählen sollte.

Seine Terrasse scheint eine Art Wintergarten zu sein, oder wie ist das mit den beiden Fenstern zu verstehen ? Oder ist es nur eine Überdachung ?

Da muss man schon genau schauen, denn du darfst zum Beispiel auch mit einem "normalen" Carport direkt und ohne Genehmigung an die Grenze des Nachbarn bauen.

Bevor du da "Stunk" machst, schau mal in die Bauverordnung deines Bundeslandes bzw. mach dich beim Bauamt schlau.