Mündlicher Vertrag - wann darf dieser abgeändert werden ohne seine Gültigkeit zu verlieren?
Folgende Situation:
Meine Freundin steht seid etwa einem halben Jahr in ihrem aktuellem Stall.
Das ganze wurde damals als mündlicher Vertrag in Anwesenheit von meiner Freundin, der Stallbesitzerin und mir geschlossen.
In diesem wurden mehrere Punkte besprochen, unter anderem "man darf sich so viel Heu nehmen wie man will" - "die Paddok Gruppen klären das abäppeln unter sich" - "die Pferde kommen vormittags (~7-12 Uhr) gemeinsam auf ein Paddok, man KANN ggf. Nachmittags sein Pferd alleine rausstellen sofern man dies wünscht"...
Nun gibt es Streit mit der Stallbesitzerin woraufhin diese die Klausel "man darf sich so viel Heu nehmen wie man will" individuell NUR für meine Freundin verboten hat, andere Einsteller dürfen sofern erwünscht weiterhin so viel nehmen wie sie wollen. Das haben wir soweit noch hingenommen, aber jetzt gibt es Probleme bezüglich dem Paddok. Erst hat meine Freundin aus Zeitgründen in die Paddokgruppe geschrieben sie nehme sich aus dem wöchentlichen Abäppeldienst raus und äppelt dafür täglich 3-4 Haufen (bei 4 Pferden entstehen in der Zeit etwa 8-10 Haufen).
Das hat auch einen Monat keine Probleme verursacht, beschwert hat sich auch keiner direkt bei meiner Freundin. Jetzt kam heute eine Nachricht der Stallbesitzerin das sich ja wohl "alle" bei ihr beschweren das sie individuell abäppelt und sie deswegen ab jetzt ihr Pferd nur noch Nachmittags alleine rausstellen darf (was nicht zur Debatte steht da das Pferd nicht alleine auf dem Paddok bleiben kann ohne sich mit hoher wahrscheinlichkeit selbst zu verletzen, sie webt alleine und hat schon vorschäden in der Sehne).
Nun meine Frage, da ich nunmal bei Vertragsabschluss dabei war und so als Zeuge die Unterpunkte bestätigen kann, DARF die Stallbesitzerin wie oben beschrieben Handeln? Sie verstößt damit ja eigentlich gegen Vertraglich geregelte Punkte oder nicht? Weitere Frage, da ich nach etwas Internet durchstölbern nichts genaues gefunden habe, gilt dieser Vertrag als Verwahrungs-/Mischvertrag und kann somit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden? Letzte Frage, wie genau kann meine Freundin jetzt dagegen angehen sodas ihr Pferd die Zeit bis zum Auszug (vorraussichtlich 2 Wochen) weiterhin mit den anderen auf dem Paddok bleiben kann? Eine freundliche Lösung scheint ein Problem darzustellen aber gibt es nicht vielleicht ein Absatz im BGB der eine Mündliche Vertragsänderung regelt, sodass ich der Stallbesitzerin diesen vorhalten und somit hoffentlich ohne weiteren Stress bis zum Auszug den ursprünglichen Vertrag wären kann?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort, wie ihr euch sicher denken könnt,
mit freundlichem Gruß o/
4 Antworten
Erst hat meine Freundin aus Zeitgründen in die Paddokgruppe geschrieben sie nehme sich aus dem wöchentlichen Abäppeldienst raus und äppelt dafür täglich 3-4 Haufen (bei 4 Pferden entstehen in der Zeit etwa 8-10 Haufen).
das heißt, die hat die Abmachung gekippt, ohne die anderen zu fragen, ob sie einverstanden sind? Dann muß sie sich jetzt nicht wundern, wenn sie Ärger im Stall hat.
Am besten, sie sucht sich schnellstmöglich einen neuen Stall und verzichtet auf weitere Streitereien.
Naja, sie hat es in der Paddokgruppe angesprochen, woraufhin die "leiterin" der Paddokgruppe einige Tage später den Dienstplan angepasst hat, eine Rückmeldung der anderen Einsteller kam auch nicht sodass man davon ausgehen kann das das ganze angenommen wurde. Außerdem lief es nun schon über einen Monat so und es gab keine weiteren Rückmeldung diesbezüglich bis sich nun nach einem weiteren kleinen Streit die Stallbesitzerin wie oben geäußert hat.
Nein darf sie nicht, da ein Vertrag, grundsätzlich, nicht einseitig geändert werden kann. (311 I BGB)
Im BGB gibt es auch keine speziellen Vorschriften für mündliche Verträge sondern das BGB geht im Grundfall dann aus das Verträge mündlich sind, daher werden auch besondere Formvorschriften ggf. festgelegt.
Vielen Dank, eine Antwort die wirklich weitergeholfen hat.
Ich habe den Punkt im BGB nachgelesen und werde mich nun sofern es nicht zu einer außergerichtlichen Lösung kommt darauf stützen da sie definitiv im Punkt "so viel heu wie man will" eine unabgesprochene Vertragsänderung vorgenommen und somit dem Paragraph 311 Abs. 1 BGB verstoßen hat.
Und je nach dem wie sich die aktuelle Situation entwickelt auch hier wieder gegen besagten Paragraphen verstößt.
Eigentlich nicht. Aber das Problem bei mündlichen Vertägen ist immer, dass keiner mehr weiß was abgesprochen wurde. A sagt Das, B ist aber der Meinung das. C ist Zeuge und sagt das A niemals gesagt das..
Deswegen vertraglich schriftlich alles aufschreiben und unterschreiben. Wer ist so doof und macht einen mündlichen Vertrag? Selbst beim Einkaufen nimmst du doch rinen Kassenbon mit als Nachweis über den Kaufvertrag.
Rein rechtlich gesehen ist ein mündlicher Vertrag rechtens. Aber wie gesagt, wer kann was genau bezeugen?
Ich kenne mich damit zu wenig aus. Aber ich denke das ist Gerichtlich schwer zu klären. Weil wem soll der Richter glauben?
Und wenn die Stallbesi keinen schriftlichen Vertrag machen möchte, dann ist dass ziemlich unseriös.
Wenn deine Freundin einfach selbstständig ihre Dienste nach Lust und Laune ändert, ohne es vorher abzusprechen, braucht sie sich jetzt nicht wundern.
Ich würde versuchen, mich zu entschuldigen, den Paddockdienst wie ursprünglich besprochen machen und darum bitten, auf den Einzel-Paddock zu verzichten.
Absolut richtig, allerdings hat sich bei Einzug die Stallbesitzerin NICHT auf einen schriftlichen Vertrag eingelassen und darauf bestanden es bei einem Mündlichen zu belassen.
Rein rechtlich gesprochen müsste doch allerdings die Aussage eines dritten Anwesenden bei Vertragsabschluss ausreichen um die entsprechenden Punkte vor Gericht zu bezeugen, oder?