Mündlicher Vertrag - wann darf dieser abgeändert werden ohne seine Gültigkeit zu verlieren?

4 Antworten

Erst hat meine Freundin aus Zeitgründen in die Paddokgruppe geschrieben sie nehme sich aus dem wöchentlichen Abäppeldienst raus und äppelt dafür täglich 3-4 Haufen (bei 4 Pferden entstehen in der Zeit etwa 8-10 Haufen).

das heißt, die hat die Abmachung gekippt, ohne die anderen zu fragen, ob sie einverstanden sind? Dann muß sie sich jetzt nicht wundern, wenn sie Ärger im Stall hat.

Am besten, sie sucht sich schnellstmöglich einen neuen Stall und verzichtet auf weitere Streitereien.

aquasil 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 21:04

Naja, sie hat es in der Paddokgruppe angesprochen, woraufhin die "leiterin" der Paddokgruppe einige Tage später den Dienstplan angepasst hat, eine Rückmeldung der anderen Einsteller kam auch nicht sodass man davon ausgehen kann das das ganze angenommen wurde. Außerdem lief es nun schon über einen Monat so und es gab keine weiteren Rückmeldung diesbezüglich bis sich nun nach einem weiteren kleinen Streit die Stallbesitzerin wie oben geäußert hat.

Nein darf sie nicht, da ein Vertrag, grundsätzlich, nicht einseitig geändert werden kann. (311 I BGB)

Im BGB gibt es auch keine speziellen Vorschriften für mündliche Verträge sondern das BGB geht im Grundfall dann aus das Verträge mündlich sind, daher werden auch besondere Formvorschriften ggf. festgelegt.

aquasil 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 21:12

Vielen Dank, eine Antwort die wirklich weitergeholfen hat.

Ich habe den Punkt im BGB nachgelesen und werde mich nun sofern es nicht zu einer außergerichtlichen Lösung kommt darauf stützen da sie definitiv im Punkt "so viel heu wie man will" eine unabgesprochene Vertragsänderung vorgenommen und somit dem Paragraph 311 Abs. 1 BGB verstoßen hat.

Und je nach dem wie sich die aktuelle Situation entwickelt auch hier wieder gegen besagten Paragraphen verstößt.

Eigentlich nicht. Aber das Problem bei mündlichen Vertägen ist immer, dass keiner mehr weiß was abgesprochen wurde. A sagt Das, B ist aber der Meinung das. C ist Zeuge und sagt das A niemals gesagt das..

Deswegen vertraglich schriftlich alles aufschreiben und unterschreiben. Wer ist so doof und macht einen mündlichen Vertrag? Selbst beim Einkaufen nimmst du doch rinen Kassenbon mit als Nachweis über den Kaufvertrag.

aquasil 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 21:14

Absolut richtig, allerdings hat sich bei Einzug die Stallbesitzerin NICHT auf einen schriftlichen Vertrag eingelassen und darauf bestanden es bei einem Mündlichen zu belassen.
Rein rechtlich gesprochen müsste doch allerdings die Aussage eines dritten Anwesenden bei Vertragsabschluss ausreichen um die entsprechenden Punkte vor Gericht zu bezeugen, oder?

Shiraunddati  14.04.2020, 21:21
@aquasil

Rein rechtlich gesehen ist ein mündlicher Vertrag rechtens. Aber wie gesagt, wer kann was genau bezeugen?

Ich kenne mich damit zu wenig aus. Aber ich denke das ist Gerichtlich schwer zu klären. Weil wem soll der Richter glauben?

Und wenn die Stallbesi keinen schriftlichen Vertrag machen möchte, dann ist dass ziemlich unseriös.

Wenn deine Freundin einfach selbstständig ihre Dienste nach Lust und Laune ändert, ohne es vorher abzusprechen, braucht sie sich jetzt nicht wundern.

Ich würde versuchen, mich zu entschuldigen, den Paddockdienst wie ursprünglich besprochen machen und darum bitten, auf den Einzel-Paddock zu verzichten.