Darf ich einen Roller mit 70 ccm fahren wenn ich einen Führerschein Klasse B besitze?
Hallo zusammen :),
darf ich einen Roller mit 70 ccm fahren wenn ich einen Führerschein Klasse B besitze?
Auf Anworten werde ich mich freuen.
Danke im Voraus.
5 Antworten
Nein, bis 50ccm und 45kmh außer bei Simson s51 wenn die vor einem bestimmten Datum in den Verkehr genommen wurde. Fährst du trotzdem, wird das als Fahren ohne Führerschein gewertet.
...und bis 2002, dann 50 km/h.
Das was du schreibst ist Unsinn.
danke gleichfalls! alle verwechseln hier "fahren ohne führerschein" mit "fahren ohne betriebserlaubnis"
Du lebst in der Vergangenheit. Das man 125er mit dem Führerschein Klasse B/3 fahren darf ist seit 1980 nicht mehr der Fall. Seit dem nur noch bis 50ccm und 45 Km/h
Was soll das? Der Fragesteller verlässt sich auf deine Antwort und läuft geradewegs in eine Straftat. Schreib wenigstens dazu, dass du ohne jegliche Kenntnis der Rechtslage einfach auf gut Glück geraten hast.
Diese Antwort ist schlichtweg falsch.
...eindeutig NEIN. AM definiert bis max. 50cm³. Geschwindigkeit, je nach Baujahr, Erstzulassung, bzw. Ausnahmegenehmigung für DDR Mopeds, 45, 50 oder 60km/h. Aber am max. Hubraum gibts nix zu rütteln...
Kommt drauf an, wann du deinen Führerschein gemacht hast.
Wenn denn so heut zu Tage ein Autoführerschein heist, nein. 50 ccm.
Mario
wenn der roller dafür zugelassen ist, und du eine klasse b mit einschlüssen für diverse zweiräder-klassen hast, dann schon.
ein frisierter hat hingegen keine betriebserlaubnis mehr, egal welchen führeschein du hast.
falsch, mit klasse b darf man alles auf 2 rädern bis max. 125er bis max. 35 kW fahren. das fahren eines fahrzeugs ohne betriebserlaubnis ist eine andere sache.