Motorrad kennzeichen verdeckt welche strafen giebt es?

3 Antworten

§ 22 StVG
Kennzeichenmissbrauch



(1) Wer in rechtswidriger Absicht



1. ein Kraftfahrzeug
oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen
nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht,
das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder
einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das
Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem
Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche
Kennzeichen
verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner
Erkennbarkeit beeinträchtigt,


wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer
Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.


Und was passiert mit der fahrerlaubnis?