Leichtkraftrad: Kennzeichen 180x200 zulässig?

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JA, das ist möglich.

Siehe Anlage 4 zur FZV:

Abmessungen


Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für: a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b)zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d)verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.


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Es ist in Anhang 4 aber nicht ausgeschlossen, dass umgekehrt, also an einem LKRAD ein größeres Kennzeichen angebracht werden darf.


Die verkleinerten Kennzeichen 130 x 255 mm sind nach Anlage 4 zur FZV den Leichtkrafträdern vorbehalten, möchte man so eines an einem Kraftrad oder Pkw anbringen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.

Umgekehrt, darf man aber an einem Leichtkraftrad ein beliebig großes Kennzeichen anbringen, die Größe des Kennzeichens ist (ausgenommen Fahrzeuge der Bundeswehr) KEIN Unterscheidungsmerkmal von einem LKRAD zu einem KRAD.

Bei einem LKRAD ist auch das kleinere 130x255 mm zulässig, weil es u.U. baulich nicht größer machbar ist, es ist aber in Anlage 4 zur FZV keine Größe vorgeschrieben.

Es sind in Anhang 4 zur FZV nur die Mindestmaße festgelegt.

Bei LKRAD ist das Mindetsmaß  130 x 255 mm und

bei KRAD ist es 180x200 mm.

Wenn es baulich an Dein LKRAD passt, kannst Du auch ein größeres nehmen.

Bei 180 x 200 gehen allerdings in der zweiten Zeile nur 4 Lettern, willst D in der zweten Zeile 5 Lettern haben, musst Du 220 x 200mm nehmen.

Wie Du den anderen Antworten entnehmen kannst, soll es aber wohl Zulassungsstellen geben, die das nicht machen.

Ich kenne jedenfalls keine davon, in unserer Region (NRW) lassen es alle zu.



Jeder Fahrer eines "echten Motorrads" würde sich über ein kleines Schild freuen und ihr "125er-Fahrer" wollt unbedingt ein großes.

Beides geht nicht und eine 125er wird dadurch auch nichts, was sie nicht ist.

Gruß Michael

TransalpTom  29.10.2017, 02:21

Die Antwort ist so nicht richtig, bei Leichtkrafträdern kann man die Größe des Kennzeichens frei wählen, die Mindestgröße ist 130x255 mm, man kann aber auch Kraftradkennzeichen von mindestens 180x200 oder größer nehmen.


Es gibt aber vermutlich Zulassungsstellen die das nicht zulassen, vermutlich eine Falschinterpretation des Anhang 4 zur FZV.

Ich hatte an meinem LKRAD-Roller mit 125ccm selbst ein 180x200 Kennzeichen.

In unserer Region lassen das alle Zulassungsstellen zu und das ist hier (NRW) üblich ein großen Kennzeichen zu nehmen, eben weil es schmaler ist.

Bluzzy 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 20:37

Dankeschön für die Antwort. Ich finde die großen aber vom Format stimmiger und passender, ein breites lässt das Heck so undynamisch wirken😉

Gaskutscher  28.10.2017, 10:09
@Bluzzy

Das ist wohl wahr. Die Diskussion habe ich jedoch schon vor Jahren auf der Zulassungsstelle geführt -> ich bekam für die 125er das "Traktorenkennzeichen". ;)