Motorradführerschein A2: Gültigkeit ab dem Prüfungstermin oder Austellungsdatum?!

2 Antworten

Grundsätzlich halten sich Behörden immer ans Ausstellungsdatum. Bei Dir wurde das Datum der Aushändigung zum Ausstellungsdatum - damit hast Du in der Sache verloren. Kannst versuchen (eben wegen der Fristenregelung) eine Änderung des Ausstellungsdatums zu erwirken - das ist aber ein langwieriges und aufwendiges Verfahren (mit ungewissem Ausgang). Mein Tip: Beim Straßenverkehrsamt nachfragen (z.B. telefonisch) - die geben Dir vorläufige Auskunft.

Jaexkel 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 17:05

Auch dir danke für deine Antwort. Dann werd ich jetzt wohl mal die werten Herren beim Straßenverkehrsamt aufmischen :D

Hast du zufällig schonmal von vergleichbaren Fällen gehört und von deren Ausgang?

Es gilt der Tag an dem dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Erteilt wird die Fahrerlaubnis aber nicht mit bestehen der Prüfung oder erreiche des Mindestalters sondern durch einen Verwaltungsakt der mit der Übergabe des Führerscheindokuments abgeschlossen wird.

Du warst also tatsächlich leider an deinem 18. noch nicht berechtigt ein Motorrad zu führen. Wenn du da 3 Wochen nach deinem Geburtstag mit dem Motorrad dort hin gefähren wärst um den Schein abzuholen wäre das eine Staftat gewesen (fahren ohne Fahrerlaubnis) . Und entsprechend laufen leider auch alle Fristen (Aufstieg, Probezeit usw) erst ab dem Monent in dem der Verwaltungsakt begangen wurde.

Jaexkel 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 17:03

Als hätten wir keine anderen Probleme auf dieser Welt... aber naja danke für deine Antwort!

Effigies  25.02.2015, 19:21
@Jaexkel

Naja, die Sache dient einfach der Rechtssicherheit. So kann keiner sagen er hätte etwas falsch verstanden oder das wäre ihm falsch gesagt worden. Du hast die Klassen die auf dem Schein stehen ab dem Moment in dem du den Schein in der Hand hältst.

Klar definierter Zeitpunkt, alles schriftlich, keine Mißverständnisse.

Für dich jetzt halt irgendwie blöd gelaufen.......