Motorradführerschein A2: Gültigkeit ab dem Prüfungstermin oder Austellungsdatum?!
Tag zusammen,
habe vor zwei Jahren ( 17.10.12 ) meinen Motorradführerschein gemacht ( A2 ). So nach alter Regelung darf ich ja dann nach zwei Jahren beschränktem Fahren endlich unbegrenzt durch das Lande prötteln.
Da ich an dem Prüfungstag noch keine 18 Jahre alt war, wurde mir natürlich kein Führerschein ausgehändigt. Stichtag 19.1.2013 wurde ja diese vollkommen unnütze neue Regelung eingeführt, dass man nach 2 Jahren erneut eine praktische Prüfung ablegen muss um offen fahren zu dürfen. So da ich ja alles erledigt hatte VOR dem Stichtag hab ich mir ein wenig Zeit gelassen mit dem Führerschein abholen weil ich im Winter ja eh nur mit dem Auto rumfahren konnte/wollte.
Ja jedenfalls hat das liebe Straßenverkehrsamt anstatt meinen 18.Geburtstag ( also der Tag ab dem ich ja quasi berechtigt bin ein A2 Moped zu bewegen -> Gültig ab ) das Ausstellungsdatum des neuen Führerscheins darein geklatscht, sodass ich in diese neue Regelung reinrutschen würde.
So also zusammengefasst :D : Eigentlich müsste doch bei Punkt 10 des Führerscheins also Gültig ab: meinem 18ten Geburtstag stehen und nicht wann ich mir da diesen blöden Wisch abgeholt habe. weil es doch vollkommen unrelevant ist wie und wann ich den abzuholen habe, oder?
Oder rege ich mich gerade zu Unrecht über diesen Bürokratiewahn auf?! ( Ich reg mich so oder so über diesen Schwachsinn auf... )
2 Antworten
Grundsätzlich halten sich Behörden immer ans Ausstellungsdatum. Bei Dir wurde das Datum der Aushändigung zum Ausstellungsdatum - damit hast Du in der Sache verloren. Kannst versuchen (eben wegen der Fristenregelung) eine Änderung des Ausstellungsdatums zu erwirken - das ist aber ein langwieriges und aufwendiges Verfahren (mit ungewissem Ausgang). Mein Tip: Beim Straßenverkehrsamt nachfragen (z.B. telefonisch) - die geben Dir vorläufige Auskunft.
Auch dir danke für deine Antwort. Dann werd ich jetzt wohl mal die werten Herren beim Straßenverkehrsamt aufmischen :D
Hast du zufällig schonmal von vergleichbaren Fällen gehört und von deren Ausgang?
Es gilt der Tag an dem dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Erteilt wird die Fahrerlaubnis aber nicht mit bestehen der Prüfung oder erreiche des Mindestalters sondern durch einen Verwaltungsakt der mit der Übergabe des Führerscheindokuments abgeschlossen wird.
Du warst also tatsächlich leider an deinem 18. noch nicht berechtigt ein Motorrad zu führen. Wenn du da 3 Wochen nach deinem Geburtstag mit dem Motorrad dort hin gefähren wärst um den Schein abzuholen wäre das eine Staftat gewesen (fahren ohne Fahrerlaubnis) . Und entsprechend laufen leider auch alle Fristen (Aufstieg, Probezeit usw) erst ab dem Monent in dem der Verwaltungsakt begangen wurde.
Naja, die Sache dient einfach der Rechtssicherheit. So kann keiner sagen er hätte etwas falsch verstanden oder das wäre ihm falsch gesagt worden. Du hast die Klassen die auf dem Schein stehen ab dem Moment in dem du den Schein in der Hand hältst.
Klar definierter Zeitpunkt, alles schriftlich, keine Mißverständnisse.
Für dich jetzt halt irgendwie blöd gelaufen.......
Als hätten wir keine anderen Probleme auf dieser Welt... aber naja danke für deine Antwort!