Führerscheinprüfung bestanden, aber noch nicht den Führerschein erhalten: Wäre das nun fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur ohne Führerschein?
Ich habe heute meine Prüfung für den A2 Motorradführerschein bestanden, doch mein Prüfer hatte nicht meinen Führerschein dabei. Den muss ich nun bei der Zulassungsstelle abholen, die aber erst nächste Woche Dienstag wieder aufmacht. Jedoch ist eine feste Tour diesen Sonntag geplant, weswegen ich zu meiner Frage komme: mit was für einer Strafe müsste ich in Falle einer Polizeikontrolle rechnen? Ist das Fahren ohne Führerschein wie bei Verlegen oder Zuhause vergessen auch, oder ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis? Randbemerkungen: Ich werde nun diesen Samstag 18, da ich aber seit meinen 16. Geburtstag den A1 Führerschein besitze, sollte ich somit diesen Sonntag aus der Probezeit sein. (sofern das überhaupt ein Unterschied macht) Außerdem besitze ich schon seit meinem 17. Lebensjahr den BF17 Schein.
7 Antworten
Das ist definitiv ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der TÜV / DEKRA Prüfer kann Dir den Führerschein aushändigen oder eine Prüfbescheinigung ausstellen.
Ohne eines dieser Dokumente ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Prüfbescheinigung hast Du nicht erhalten, weil Du das Mindestalter zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A2 noch nicht erreicht hast.
Demnach kann die FE auch erst ma nächsten Werktag erteilt werden.
War schon vor 30 Jahrne bei mir so, ich hatte Donnerstag die Prüfung bestanden, wurde am Samstag 18, da hatte die Führerscheinstelle wegen Karneval geschlossen und ich musste bis Dienstag warten, weil Montags auch wegen Rosenmontag geschlossen war.
Das Leben ist hart ;o)
Siehe
§22 FEV
...
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder,
wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im
Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete
Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
...
Prüfbescheinigung ist keine Prüfungsbescheinigung. Das sind rechtlich unterschiedliche Papiere.
Kläre bitte, was du erhalten hast.
Du hast zwar die Prüfung bestanden, aber wurde dir noch nicht amtlich / öffentlich übergeben übergeben. (Ggf. auch noch nicht einmal unterschrieben.)
Ich würde mich also ohne den überhaupt in den Händen gehalten zu haben, erwischen lassen.
Die einzige legale Möglichtkeit für dich: Fahrzeug was zum A1 passt. :(
So lange du ihn nicht ausgehändigt bekommen hast -> Verstoß gegen §21 StVG. Leider musst du also bis nach dem Feiertag warten.
Die alte Maschiene ist leider schon verkauft und die neue steht schon vor der Tür:/
Zefix... Will dir keiner seine 125er ausleihen? Das wäre doch evtl. noch eine Option?
Dann werde ich wohl noch bis Dienstag warten müssen, obwohl das wirklich ärgerlich für mich ist..
Du hättest dem A2 Führerschein theoretisch am Samstag bekommen. Vorher ist das definitiv fahren ohne Fahrerlaubnis. Eigentlich hast du erst die Fahrerlaubnis, wenn dir in einem Verwaltungsakt der Führerschein übergeben wird. Also verzichte besser auf die Tour am Sonntag.
Hm danke, die Prüfbescheinigung habe ich aber bereits bekommen.