A2 Führerschein Schlupfloch?
Guten Abend,
der a2 Führerschein erteilt ja die Erlaubnis ein bike mit einer Leistung von 48ps gedrosselt und 95ps offen haben darf. Nun habe ich immer wieder Diskussionen in welchen mein Gegenüber behauptet man dürfe eine r6 (Ca 120ps) welche vor der Regelung auf 48ps gedrosselt wurde noch fahren. Aufgrund Bestandsschutzes. Dies ergibt für mich allerdings kein Sinn, da das Motorrad ja keinerlei Einfluss auf meinen Führerschein und dessen Regeln hat?
Mit freundlichen Grüßen.
6 Antworten
Es kommt darauf an wann der Führerschein gemacht wurde:
Führerschein vor dem 28. Dezember 2016 erhalten: es gilt Bestandsschutz:
Wer den A2-Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 ausgestellt bekommen hat, darf auch auf 48 PS gedrosselte Motorräder fahren, die ungedrosselt mehr als 95 PS leisten.
Dann hat die andere Partei leider unrecht ^^
Es kommt einzig und allein darauf an, wann der Führerschein gemacht wurde.
Es gibt eine Möglichkeit, wie du diese Regelung umgehen kannst, allerdings ist das vergleichsweise kostspielig und wird derzeit meines Wissens nach nur von einem Hersteller angeboten.
Der Hersteller nimmt dazu ein Motorrad mit beispielsweise 84 kW, reduziert die Leistung auf 35 kW und verkauft es als eigenständiges, völlig neues Modell, welches nichts mit der ursprünglichen 84kW-Variante zu tun hat, ausschließlich mit 35 kW angeboten wird, nur für diese Leistung gebaut wurde und in keinster Weise entdrosselbar ist. Der Motor ist dabei identisch, die geringere Leistung kommt nur durch ein anderes Steuergerät. Aber es lässt sich eben nicht entdrosseln, selbst wenn du ein neues kaufst, du bekommst wieder eins mit 35 kW, da das Motorrad einfach nicht mehr hat.
Zeitgleich bietet er nur auf gesonderte Nachfrage einen Umbausatz an, mit dem das Fahrzeug so umgebaut werden kann, dass es technisch der 84kW-Variante entspricht. Also kein Entdrosseln, sondern ein Komplettumbau zu einem völlig anderen Fahrzeug - was zufällig nur einen Steuergerätetausch für 1500€ erfordert.
Da das Ganze aber recht umständlich und teuer ist, wird sich das auf Dauer kaum durchsetzen. Es ist einfacher, nur ein Modell anzubieten mit der Option, die Leistung zu drosseln, statt zwei eigenständige Modelle und einen zugelassenen Umbausatz.
in dem Falle muss der Führerschein zu einem bestimmten Datum erstanden worden sein.
https://www.motor-talk.de/news/bei-neuem-fuehrerschein-t5948904.html
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
Ist die Maschine also auf 48PS gedrosselt und hast du deinen A2 im genannten Zeitraum gemacht darfst du das Teil fahren.
Er will nicht mit 95 oder 120 PS fahren, sondern mit einer früher gedrosselten Maschine, die nun 48 PS hat.
Auch das darf er nicht. Die Maschine darf weiter gedrosselt bleiben (Versicherungsklasse).
Der Fahrer hat einen Führerschein, der ihn dazu berechtigt, eine Maschine mit 48 PS zu fahren, die vorher 95 PS hatte.
Punkt aus.
Der Führerschein zählt, nicht das Alter der Maschine oder der Zeitpunkt der Drosselung.
Es geht um die Drosselung. Stand aktuell ist das die Maschine vor der Drosselung maximal 95PS haben darf und nach der Drosselung eben 48.
Nein die Maschine darf offen 95ps haben!
Also das ist mir alles bewusst. Nur meint die andere Partei das bestimmte Paragrafen der Gesetzgebung sich widersprechen und somit ein „Schlupfloch“ bieten.