Darf man alte gedrosselte motorräder noch fahren?
Moin , ich habe vor meinen motorradführerschein zu machen und würde dann erstmal a2 bekommen da ich erst 22 bin und habe gelesen das es eine neue Regelung gibt das man keine Maschinen mehr mit einer ausgangsleistung grösser als 95ps fahren darf... nun meine Frage wie ist das wenn ein motorrad vor der Regelung gedrosselt wurde also ein motorrad mit mehr Leistung. Zählt das dann unter Bestandsschutz und dürfte ich mir dann so eine Maschine kaufen oder fällt das dann auch wegg ?
2 Antworten
Es gilt das Ausstellungsdatum des Führerscheins!
Hallo,
irgendwie kommt diese Frage jetzt wieder täglich ;-)
Du darfst leider auch gedrosselt kein Motorrad fahren, welches original mehr als 70 kW hat - egal wie alt es ist.
Wer nach dem 27. Dezember 2016 die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erworben hat, darf damit nur noch Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Das steht in § 6 und § 76 der Fahrerlaubnisverordnung.
Dabei zählt einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Es spielt dabei keine Rolle, wann das Motorrad gekauft oder wann es gedrosselt wurde.
Was auch nicht klappt, ist das Motorrad erst auf maximal 70 kW und dann auf 35 kW zu drosseln. Auch das wurde hier schon öfter vergeblich "angefragt", um die Regelung zu umgehen.
Richte dich immer nach den kW, denn nur die sind maßgeblich. Bei den PS liegt man durch das Runden ganz schnell mal daneben.
Viele Grüße
Michael