Gedrosselte kawasaki Z750 fahren trotz neuer A2 Regelung?

2 Antworten

Es hat nichts mit dem Motorrad zu tun nur das Datum des Füherscheins wann die Klasse ausgestellt wurde .

Und da ist alles über 96 PS 70 KW verboten und auch für alte mit Besitzstandschutz über 70 KW im Ausland Fahrverbot weil das ist dort fahren ohne gültigen Füherschein und die Versicherung macht großen Ärger weil man da nicht fahren darf

Wen das nicht klar ist sehr schlechte Ausbildung oder im Unterricht der Fahrschule nicht aufgepasst .

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.  

Wichtiger Hinweis für das Ausland

 

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben.

Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/motorrad/bigbikes/

Nein, weil das Motorrad welches zur Drosselung heran gezogen wurde mehr als 70kw hat.

Wann die Drosselung erfolgte ist irrelevant.