Motorradführerschein Klasse A mit 22,5 Jahren mit Vorbesitz der Klasse B (von 2010) und Schlüsselzahl machen (Gesetzeslücke ausnutzen)?
Hallo,
ich interessiere mich für den offenen Klasse A Motorradführerschein ab 24 Jahren. Ich bin jetzt 22,5 Jahre alt und werde im Juni 23 Jahre alt. Dann könnte ich zum Ende diesen Jahres schon mit dem Führerschein der Klasse A anfangen. Somit könnte ich mir dadurch die Kosten für eine zweite praktische Prüfung bei A2 auf A sparen. Jetzt habe ich aber schon in mehreren Foren gelesen, dass es auch möglich sei, vor erreichen des 24. Lebensjahres mit z.B. 22 Jahren den großen Führerschein Klasse A zu machen, mit der Voraussetzung eines vorhandenen Führerscheins. Ich habe im Jahr 2010 den Führerschein der Klasse B, bzw. auch BE gemacht. Dabei ist das führen von dreirädigen KFZ enthalten. Es wäre dann nämlich schon möglich die Klasse A zu erwerben, da ich den Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 gemacht habe. Somit hätte ich jetzt den vollwertigen Klasse B Führerschein, wo nach der alten Regelung mehrspurige Fahrzeuge aller größen drin enthalten sind. Wäre es dann möglich, auf diesen Führerschein aufzubauen? Ich würde dann ein Vermerk (Schlüsselzahl) auf den Führerschein bekommen, dass ich bis zum erreichen des 24. Lebensjahres nur beschränkte Motorräder fahren dürfte. Aber müsste dadurch nicht noch eine weitere Prüfung ablegen. Die Schlüsselzahl lässt man dann einfach mit 24 Jahren austragen. Wäre dies wirklich so? Denn im Internet steht immer wieder, dass man somit eine Gesetzeslücke ausnutzen könnte.
z.B. hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_03_brd.php
[Tabelle II. Lfd.Nr. 4] - Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013:
Fahrerlaubnisklasse (alt): B
Fahrerlaubnisklasse B (neu): A, A1, AM, B, L
Darin enthalten mit Schlüsselzahl: A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
Danke schonmal.
Gruß
RahmSchnitzel
6 Antworten
Stop, du hast da keine Chance, bei dem A-Führerschein handelt es sich um den Stufenführerschein. Du kannst aber mit 23,5 mit dem A anfangen, solltest du jetzt den A2 machen wollen, so must mind. 2 Jahre warten um die vereinfachte Prüfung ablegen zu können.
Dann könnte ich zum Ende diesen Jahres schon mit dem Führerschein der Klasse A anfangen.
kannst du, aber die Prüfung kannst erst mind. 1 Monat vor erreichen des 24. Geburtstags ablegen.
Was soll das bringen??
Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ab 21 Jahren geht! Mit erreichen des 24. Lebensjahr hat man somit die Klasse A offen!
Leider habe ich das auch erst zu spät erkannt, hier der Beweis:
Ok... Dann weiß ich ja jetzt schonmal gut bescheid. Also kann ich jetzt den offenen Klasse A Führerschein noch nicht machen. Erst nächstes Jahr, wenn ich 24 Jahre alt werde. Ich könnte dann zwar schon Ende diesen Jahres mit dem Führerschein anfangen, aber würde diesen dann erst 6 Monate später im nächsten Jahr besitzen. Das zieht sich dann ja schon um einiges hin. Dazu kommt ja noch, dass wenn ich 6 Monate vor erreichen des 24. Lebensjahres im Winter (z.B. Januar) anfangen würde. Je nachdem, wie der Winter wettertechnisch so ist, können praktische Fahrstunden recht schwer genommen werden. Dann könnte sich dieses auch nochmal verschieben. Aber das könnte man dann bestimmt mit einem Urlaub ausgleichen und gleich mehrere Fahrstunden hintereinander machen.
Nur, was wäre denn, wenn ich jetzt schon mit dem A2 anfangen würde. Theoretisch würde dieser Schein auch erstmal ausreichen, da man am Anfang eh noch nicht so eine schwere hochmotoresierte Maschine fahren kann. Nur wäre ich an die Leistungsbeschränkung 2 Jahre gebunden und müsste dann noch eine praktische Prüfung für den offen A-Schein machen. Da ist man dann auch wieder 300-400€ los. Und gerade das will ich mir eigentlich sparen. Oder könnte es auch sein, dass der große A Führerschein teuerer, als der A2 ist und es sich im Endeffekt mit der bei A2 zusätzlichen Prüfung ausgleichen würde?
Danke nochmal für die hilfreichen Antworten!
Gruß
RahmSchnitzel
Was meinst du mit verkürzte Aufstiegsprüfung? So wie ich das jetzt verstanden habe, müsste ich "theoretisch" nach den 2 Jahren Besitz der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung ablegen. Die Prüfungskosten sind wahrscheinlich auch nicht so hoch, nur eben nochmal die Übungsstunden bei der Fahrschule, um mich auf die erneute praktische Prüfung vorzubereiten.
Preislich wären ja die Klasse A und A2 bei direkt einstieg sonst gleich. Was wäre denn eher Sinnvoller, jetzt schon den A2 anfangen, damit man diesen auch früh besitzt, oder lieber erst bis nächstes Jahr warten, um kosten zu sparen. Das blöde ist halt auch noch, dass man im nächsten Jahr nicht genau weiß, wie man sich Beruflich weiterentwickeln will. Dann könnte nämlich für den Klasse A Schein keine Zeit mehr sein und das Geld bräuchte man dann für andere Sachen.
Jetzt, besonders in den Wintermonaten hätte man Zeit dafür, langsam anzufangen. Auch wenn ich mit 24 Jahren den großen Klasse A Führerschein machen würde, werde ich mir eh erst eine kleine 125 ccm Maschine holen, so als Anfänger. Diese sind in der Anschaffung und im Unterhalt einfach günstiger. Da ich noch keine Vorerfahrung mit Motorrädern habe, lohnt es sich eh nicht, so eine teure große Maschine zu kaufen. Denn dabei ist die Unfallgefahr einfach zu groß und damit zu teuer.
Aber man hätte einfach schon gerne den großen Klasse A Führerschein. Ausreichen würde eigentlich der Klasse A2 Führerschein. Auch nach zwei Jahren weiß man dann noch nicht, ob man sich dann wieder eine neue größere Maschine anschafft. Denn das kostet ja auch alles Geld. Und dann weiß man auch noch nicht, was sonst noch so für Kosten im privaten Umfeld anfallen. Man hat ja auch noch ein Auto, was unterhalten werden muss.
Hat denn vielleicht einer von euch schonmal nach der Klasse A2 eine praktische Prüfung für die Klasse A absolviert und könnte etwas darüber berichten?!? Besonders, wie hoch die Kosten dafür waren und ob man dabei noch viele Übungsstunden bei der Fahrschule brauchte.
Grundsätzlich ist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und
praktische Ausbildung und Prüfungvorgeschrieben.
Bei Klasse L entfälltdie Praxis, bei einer Erweiterung von
B auf BE, C1 auf C1E, D auf DE und D1auf D1E die Theorie. Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und
benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische Prüfung.
Mindestalter für die klassen da gibt es keine Lücke und Klasse B hat mit A gar nichts zu tun nur wen man die Klasse vor der Schlüsselzahl hat ist diese von Belang .
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE,
C1 und C1E
20 Jahre für Klasse A bei Vorbesitz
von A2
21 Jahre für Klassen C, CE, D1, D1E
sowie Trikes der Klasse A
24 Jahre für Klassen D, DE, A
79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit
Anhänger
bis 750 kg
Außerdem sind die neuen Fahrerlaubnisklassen teilweise nicht mit dem Umfang bisheriger Berechtigungen inhaltsgleich.
Um derartige Lücken zu schließen, werden beim Umtausch des Führerscheines Zusatzangaben als Schlüsselzahlen eingetragen.
Diese Erweiterungen werden bei der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse im
Feld 12 des Dokumentes vermerkt.Erweiterungen
durch dreistellige Schlüsselzahl
im Führerschein gelten nur in Deutschland. Zweistellige Schlüsselzahlen
gelten dagegen EU-weit.
Wiedermal kompletter fuji. viel Zeug kopiert und selber ned kappiert worum es geht. Halt dich doch endlich raus, du blickst es ned. Das is hoffnungslos.
In der von dir zitierten Anlage steht auffälliger weise nichts davon, dass man sich mit 24 die Schlüsselzahl einfach austragen lassen kann. Eben weil es nicht geht.
Die Klasse A ist erst mit 24 möglich. Die einzige echte Möglichkeit, die Klasse früher zu erwerben, wäre die Klasse A2 gewesen. Doch auch da ist nach 2 Jahren ein neuer Antrag und eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ab 21 Jahren geht! Mit erreichen des 24. Lebensjahr hat man somit die Klasse A offen! Ohne weitere Aufstiegsprüfung!
Leider habe ich das auch erst zu spät erkannt, hier der Beweis:
Das hatte ich auch nur so von einem Forum übernommen. Ich hatte auch gedacht, dass man hinterher einfach die Schlüsselzahl austragen lassen kann, damit der Klasse A Führerschein unbeschränkt wird. Aber dazu habe ich auch nichts konkretes im Internet gefunden. Das war nur mal so eine erfundene Theorie. :)
Die Beschränkung könntest du mit 24 austragen lassen, wenn sie irgendwas mit derm Alter zu tun hätte. Aber die Schlüsselzahlen 79.03, 79.04 haben nichts mit dem Alter zu tun. warum sollte die also jemand austragen ?
Es existiert keine Gesetzeslücke. Die Schlüsselzahlen werden vererbt. Du hast dann also im A die gleichen Einschränkiungen wie im A2, und den (Klasse A nur für Dreiräder) hattest du ja eh schon.
Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ab 21 Jahren geht! Mit erreichen des 24. Lebensjahr hat man somit die Klasse A offen! Ohne weitere Aufstiegsprüfung!
Leider habe ich das auch erst zu spät erkannt, hier der Beweis:
Du mußt mir das jetzt nicht in jeder Frage der letzten 2 Jahre mitteilen ;o)
Also die praktische Prüfung kannst du eh frühstes 1 Monat vor erreichen des Mindestalters machen. Bis dahin wiste das mit den Fahrstunden schon geregelt bekommen.
Wenn du jetzt den A2 machst, kannst du nach 2 Jahren die verkürzte Aufstiegsprüfung machen, oder sobald du dich der 24 näherst eben noch mal die ganze Ausbildung.
Aber wegen der Kosten für die 2. Prüfung brauchste dir echt keinen Kopf machen. So ein Führerschein kostet paar € und hält wenn du dich ned blöd anstellst dein ganzes Leben. Für ein großes Mopped der A Klasse bekommste da grade mal paar Reifen und die halten paar Monate. Bei dem was motorradfahren insgesammt kostet sind die Führerscheinkosten aufs Ganze gerechnet unbedeutend.