Abmeldung eines Wohnsitzes

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Soll also die Abmeldung in das Ausland rückwirkend und nicht nur ab Meldung erfolgen, so kann auch verlangt werden, dass nachgewiesen wird, dass tatsächlich der Wohnsitz zu dem Datum der Rückwirkung bereits im Ausland gelebt hat.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=91871&

elenore  10.01.2011, 19:07

Vielen Dank für den Stern!

Man kann auf der Homepage von vielen Städten und Gemeinden Formulare zur Abmeldung finden. Diese PDF-Formulare kannst Du herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Fax oder eingescannt als Email an die Behörde schicken. Ich glaube nicht, dass Du für die verspätete Abmeldung bestraft wirst. So weit ich weiß bist Du nur innerhalb Deutschlands verpflichtet Deinen neuen Wohnsitz so schnell als möglich anzumelden. Allerdings ist es in Deinem eigenen Interesse die Sache so schnell wie möglich zu regeln. Denk an das Finanzamt, GEZ, Krankenkasse usw. Solange Du nicht abgemeldet bist, wird man Dich immer an Deine alte Adresse anschreiben. Daraus kann Ärger entstehen. Und solche Stellen akzeptieren im Zweifelsfall nur einen ordentlichen Nachweis, nämlich die Abmeldebescheinigung. In meinem Fall konnte ich übrigens die neue Adresse im Ausland gar nicht konkret angeben, da es dort keine Straßennamen und Hausnummern gibt. Also habe ich bloß das Land und den Ort benannt. Das war dann kein Problem. Da fragt auch keiner mehr, denn Du bist bei den Deutschen im wahrsten Sinne des Wortes "abgemeldet". Ich wurde nur bei erneuter Einreise zu Urlaubszwecken nach Deutschland von den Zollbeamten darauf hingewiesen, dass ich auch im Reisepass den alten Wohnort austragen lassen müsse. Die zuständige Gemeinde in Deutschland hat dann die Auskunft gegeben, ich müsse dass beim Konsulat im neuen Land machen lassen. Die wußten dort nichts darüber. Aber egal, was zählt ist die Abmeldung. Mach das schnell, Du sparst Dir viel Unannehmlichkeiten.

shepweb 
Beitragsersteller
 09.01.2011, 23:53

Vielen Dank fuer Deine Antwort und Beschreibung wie, wann, und wo man das machen kann und muss. Das ist sehr hilfreich. Nochmals, vielen Dank.

Abmeldung ist nicht Pflicht, nur Anmeldung.

frag beim einwohnermeldeamt nach. wenn die strafe zu teuer ist, ziehh zurück

Nun man kann sich einfach ueber die Deutsche Botschaft,in dem betreffenden Land abmelden, Strafe muss man natuerlich nicht zahlen, wohl eher eine kleine Gebuehr.