Motorrad Kennzeichen an 125 Leichtkraftrad?
Kann ich an eine 125ccm Maschiene ein Motorradkennzeichen anbringen lassen da die LKR Kennzeichen großer und dementsprechend hässliche sind.
Es ergibt auch irgendwie kein Sinn das große Maschinen kleinere Kennzeichen bekommen und kleine Maschinen große Kennzeichen.
Bin gerade echt überfordert mit den ganzen Kennzeichen Regelungen da es einfach nur unnötig kompliziert gemacht ist und sich sehr viel einfach nur wiederspricht.
Bitte eine klare Antwort sonnst platzt mein Kopf danke :)
7 Antworten
Die Kennzeichengröße ist in §10 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), Anlage 4 geregelt.
Das erstaunliche: für die Größe der Kennzeichen sind keine Mindestmaße sondern nur Maximalmaße angeben. Das kann also so klein sein, wie möglich.
Für dich entscheidend sind folgende Regelungen daraus:
§1, d: verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder.......zugeteilt werden.
125er zählen zu den Leichtkrafträdern.
Bei den verkleinerten Kennzeichen ist die Schriftgröße (49mm Höhe) vorgegeben sowie die Größe für das Euro- und D-Zeichen, der erfoderliche Platz für die Plaketten sowie der minimale Platz zwischen Buchstaben und schwarzem Rand um das Kennzeichen.
Um ein möglichst kleines Kennzeichen zu kriegen, musst du also ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen und eine möglichst kurze Nummer beantragen.
Hier zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html
Die meisten Zulassungsstellen haben inzwischen einen Internetzugang, über den man Wunschkennzeichen reservieren kann und da kann man auch direkt nachschauen, welche Kennzeichen zur freien Verfügung stehen und sich eines auswählen und reservieren lassen, was meistens so um die 15,- kostet.
Besonders markante Kennzeichen, insbesondere mit beliebten Zahlen, sind aber in der Regel schon alle vergeben.
Nein, für Leichtkrafträder sind die Abmessungen des Kennzeichens vom Gesetzgeber auf diejenigen Masse normiert, wie sie nun mal sind.
Das dient vor allem der Unterscheidbarkeit dieser Fahrzeugklasse gegenüber richtigen Motorrädern hinsichtlich der Leistungsfähigkeit.
Letztlich muss man hier einige historische Gründe berücksichtigen in Form der Fahrzeugklasse "Leichtkraftrad" . Denn hierzu zählen alle Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bauartbedingt zulässiger Höchstgeschwindigkeit über 60 KM/h. Somit gibt es in dieser Fahrzeugklasse auch LKR mit 50 oder 80 ccm Hubraum, was man auf Schnellstrassen oder Autobahnen von hinten nicht jedem LKR ansehen würde.
Selbst unter den 125-ern gibt es recht schwachbrüstige Modelle, die kaum mehr als 80 in der Ebene schaffen. Durch das kleinere Kennzeichen erkennt man sowas dementsprechend von hinten.
Für Leichtkrafträder haben die Kennzeuchen das Norm-Mass 255 × 130 mm.
Nicht zu verwechseln mit den "Versicherungskennzeichen" für zulassungsfreie Fahrzeuge bis 50 ccm und nicht über 60 KM/h.
Hallo,
soweit ich weiß ist es doch egal welches Kennzeichen du dran hast(Größe). Warum sollte es nicht erlaubt sein, das kleinste Kennzeichen das es gibt zu kaufen und an deine 125er anbauen?
LG
Hallo.
Das liegt an der Zulassungsstelle was in der Betriebsanleitung steht, Steht da nicht wenn der Sachbearbeiter gut drauf ist gibt er dir den Prägeschein für ein Kleines. Ist ganz verschieden, und die Kennzeichen müssen auch frei sein.
Mit Gruß
Bley 1914
Dann frag doch einfach mal die Zulassungsstelle.
Ja sobald deren Kaffeepause vorbei ist.
Ja aber laut dem Strassenverkehrsamt brauchen Leichtkrafträder ein größers Kennzeichen : https://ibb.co/e3bjn8