Motorrad in Italien anmelden?
Hallo,
ich frage mich ob man ein Motorrad in Italien anmelden (und auch versichern) lassen kann, damit man die Einführungsteuer und den Zoll nicht zahlen muss. Ich meine man kann einfach mit dem Teil über die Grenze fahren, dass es so aussieht als hätte man einen Motorrad Urlaub gemacht und der Zoll kann nichts machen. Ist es möglich oder stelle ich mir das nur so einfach vor?🧐
6 Antworten
Da kannst dein Fahrzeug dort anmelden wo du auch wohnst ( Hauptwohnsitz) .
Wenn es sich für dich Rechnet. In Italien eine Wohnung zu mieten, die dortigen stuern und Versicherung zu zahlen und du auch die Zeit hast - dich dort mindestens 180 Tage auf zu halten. Dann kannst du es so machen.
Aber ich glaube es dürfte etwas günstiger kommen- wenn du den Zoll zahlst und es hier zulässt.
wie naiv bist du? spätestens, wenn du ein ausländisches fahrzeug mit ausländischen papieren in italien anmelden willst, ist zoll oder einfuhrsteuer fällig. oder hältst du italienische behörden für besonders doof?
ok, ich habe das so interpretiert, als ob er ein hier gekauftes oder zugelassenes motorrad nach italien überführen und dort anmelden will. es hörte sich nicht so an, als ob er es in italien kaufen wollte.
ein hier gekauftes fahrzeug kann man mit einem sog. zoll-kennzeichen nach italien überführen.
Es gibt keinen Zoll zwischen Deutschland und Italien. Du müsstest in Italien die 22% Mehrwertsteuer bezahlen, statt in Deutschland "nur" 19% wobei der Kaufpreis dort vielleicht geringfügig niedriger ist. Ob die Versicherung und Steuer dort günstiger ist, weiß ich nicht - bezweifele ich aber auch ganz stark.
Unter‘m Strich lohnt sich das also nicht. Ganz im Gegenteil - ich glaube es wird eher teurer.
Um mit einem Motorrad zu fahren, muss es zunächst einmal in einem Land angemeldet sei und seine Papiere haben. Wenn man es in einem anderen Land anmelden will, dann muss man die Papiere vorweisen, und da sind natürlich die Steuern fällig. Aus der Frage geht nicht hervor, in welche Richtung das Motorrad über die Grenze bewegt werden werden soll, und welche Staatsbürgerschaft der Motorradfahrer hat. Das ist nämlich entscheidend. Als italienischer Staatsbürger darf man in Italien kein Kraftfahrzeug, also auch kein Motorrad, mit ausländischem Kennzeichen fahren. Ich weiß nicht, wie die entsprechenden Vorschriften in der Schweiz, in Österreich oder in der BRD sind, aber wahrscheinlich nicht sehr verschieden.
Da Italien in der EU ist, wäre das vollkommen egal und unnötig..
Und in Deutschland müsstest du spätestens nach 6 Monaten das Fahrzeug ummelden und versichern.
Fahr mal wieder runter. Er meint doch kein ausländisches Fahrzeug. Sondern wenn er es in Italien kauft. Die Frage richtet sich nach den italienischen Modalitäten analog zu denen in Deutschland. Er kauft das Bike in Italien und will nur wissen, ob er es dort anmelden kann, obwohl er dort nicht wohnt. Es wäre durchaus möglich, dass ein anderes Land es anders händelt als Deutschland.