Motorrad gedrosselt aber noch nicht auf 48 PS umgeschrieben?
Darf man jetzt vom Händler die Maschine heimfahren und ist die Versicherung dabei gültig?
8 Antworten
da steht drauf, BEI NÄCHSTER GELEGENHEIT
Ich fahre seit Wochen mit nem Teil rum, was nicht eingetragen ist, aber bereits ne Abnahme hatte...im Schadenfall kann mir keiner was
Hallo,
alle sprechen hier von der Versicherung - aber warum?
Wenn sie schon versichert ist, wovon ich durch deine Fragestellung ausgehe, dann ist die Versicherung auch weiterhin gültig. Es ist doch sogar die stärkere Leistung versichert.
Mitteilen musst du das deiner Versicherung allerdings schon. Wäre auch dumm, wenn du das nicht machst, da es ja günstiger werden dürfte.
Betriebserlaubnis wäre in dem Fall schon eher ein Thema.
Und erst recht der Führerschein. Du hast sie ja wahrscheinlich drosseln lassen, damit du sie mit A2 fahren darfst.
Sie hat zwar jetzt 48 PS, aber streng genommen gilt das erst, wenn auch alles entsprechend eingetragen ist.
Sprich noch einmal mit deinem Händler. Wenn dort der TÜV kommt und schon von einem Gutachten gesprochen wurde, dann ist damit wohl auch die Eintragung in die Papiere gemeint.
Noch eine ganz wichtige Frage, für den Fall, dass du das noch nicht weißt.
Wieviel PS hatte das Motorrad vorm Drosseln? Sollten das mehr als 96 PS sein, darfst du das Motorrad bald wahrscheinlich nicht mehr fahren:
Viele Grüße
Michael
Wenn sie denn zugelassen ist ja.
Siehe ggf.
Vor der Schlüsselübergabe sollten Sie sich über die Versicherungs-Modalitäten informieren.
Rechte und Pflichten an Käufer
Laut Versicherungsvertragsgesetz fallen bei Unterschrift eines Kaufvertrags für Gebrauchtfahrzeuge alle Rechte und Pflichten des Kfz-Versicherungsvertrags dem Käufer zu – das betrifft sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Kasko-Police.
Grund: Im Falle eines Unfalls im Straßenverkehr muss das zugelassene Auto über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, damit mögliche Unfallopfer angemessen entschädigt werden können.
Der Käufer selbst hat nach dem Kauf des Fahrzeugs die Wahl, „den Versicherungsvertrag fortzuführen, ihn innerhalb eines Monats zu kündigen oder durch die Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle automatisch enden zu lassen“, erklärt Thomas
Prangemeier vom unabhängigen Verbraucherportal Verivox.
Wer haftet bei Unfall vor Ummeldung?
Bis zur Ummeldung des Autos durch den Verkäufer haften übrigens Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für die fälligen Prämien des laufenden Vertragsjahres.
Achtung: Verursacht der Käufer nach Abschluss des
Kaufvertrags und noch vor der Ummeldung einen Unfall, muss die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Schaden aufkommen. Der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers bleibt in diesem Fall jedoch unberührt, solange der Verkäufer seine Versicherung über den Verkauf im Vorfeld informiert hat.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle und beim Versicherer abmelden.
Wichtig:
Im Kaufvertrag sollten in jedem Fall das Datum und die Uhrzeit der Übergabe vermerkt sein.
Ich kann schon lesen, Sei so gut, und lasse Dir vorlesen:
Darf man jetzt vom Händler die Maschine heimfahren und ist die Versicherung dabei gültig?
Und der Händler weiß es? Bestimmt. Und was wird er sagen?
Ja, denn sie ist ja zugelassen, so ja die Frage.
Dann hättest du einfach deine Antwort genau so kurz und präzise schreiben sollen, wie diesen Kommentar und alles wäre gut gewesen ;-)
Aber ganz richtig ist das uneingeschränkte JA dennoch nicht.
Die Frage lautet nämlich "heimfahren und Versicherung".
Du und alle anderen hier beachten mit ihren Antworten nicht das "heimfahren" im Bezug auf den Führerschein.
Gruß Michael
Nur für Dich: Nein, natürlich nicht. Dafür ist eine Fahrerlaubnis nötig.
Wer will das außer Dir hier hören?
Wenn du richtig gelesen hättest, dann wüsstest du es.
Der Fragesteller will es wissen, denn genau das hat er gefragt!
Wenn der TÜV zum Händler kommt, sollte der auch gleich die Eintragung vornehmen. Und warum willst Du länger mit einer Maschine fahren, für die Du noch die höheren Versicherungsgebühren zahlen mußt, wenn Du höhere Leistung wegen der Drosselung doch gar nicht mehr nutzen kannst. Wenn Du das Gutachten zur Drosselung hast oder besser den TÜV-Bericht, kannst Du fahren. Aber wenn Du den TÜV-Bericht hast, kannst Du die Änderung auch gleich im Brief eintragen lassen. Ich bin da einer Meinung mit wiedermalich. Es ist eine technische Änderung vorgenommen worden und somit ist der vorliegende Fahrzeug-Brief nicht mehr gültig und das Motorrad hat in dem Moment der Drosselung keine Freigabe mehr. Erst mit dem Eintrag der Drosselung ist die Freigabe wieder gegeben.
Ist die Änderung eingetragen? Wenn nein hast du keine gültige Betriebserlaubnis und darfst die Maschine nicht fahren.
@schleudermaxe,
toll welche ausführliche Antwort du gibst.
Nur passt sie nicht zu der Frage!
Scheinbar hast du keine Ahnung um was es hier überhaupt geht!