Motorrad nach kauf defekt wie ist in meinem Fall die Rechtslage oder wie sollte ich verfahren?

1 Antwort

Garantie

Du hättest die Inspektion bei einer Vertragswerkstatt machen lassen müssen. Der Hersteller kann dies in seinen Garantiebedingungen geltend machen (BGH, Urteil vom 25.09.2013, Az.: VIII ZR 206/12).

Du musst dich an den Händler wenden, bei dem du deine Maschine gekauft hast. Bereits beim zweiten Defekt hättest du das Fahrzeug wandeln können, doch nun kannst du nur auf Kulanz hoffen, die dir verwehrt werden kann, da mittlerweile jemand anderes am Fahrzeug rumgeschraubt hat.

Gewährleistung

Diese müsstest du noch beim Händler geltend machen können. Setze ihm eine Frist für die Behebung des Schadens.

Burstler 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 17:13

Und da gibt es auch keine andere Lösung ich meine ja ich habe das Motorrad 3 mal dort hingebracht wegen dem Fehler und 3 mal wurde mir gesagt das dies keine Auswirkung habe und ich so weiter fahren solle.

WECoyote  22.03.2022, 17:15
@Burstler

Du hättest es schon lange wandeln können.
Ich frage mich echt, warum du mit einer leuchtenden Motorwarnlampe durch die Gegend gefahren bist.

Burstler 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 17:16
@WECoyote

Weil mir die Werkstatt versichert hat das dies einfach so ist und nichts passieren wird

WECoyote  22.03.2022, 17:19
@Burstler

Dieselbe Werkstatt, die dir jetzt die Garantie verwehrt. Finde den Fehler!
Ich würde mich mal zu einem Anwalt begeben.

Burstler 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 17:20
Burstler 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 17:28
@WECoyote

Dann trotzdem danke schonmal

Burstler 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 18:11
@WECoyote

Ich bin der Meinung das die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) mich dort so gesehen retten wird