Motorrad nach kauf defekt wie ist in meinem Fall die Rechtslage oder wie sollte ich verfahren?
(Motorrad) Fahrzeug als neu Fahrzeug gekauft und es wurde 3 mal zurück zur Werkstatt gegeben, da die Motorkontrollleuchte ab dem 1. Meter an war. 3 mal wurde gesagt ja ist alles ok das ist halt so fahr einfach so weiter. Dann bei der 1000km Inspektion wollte die Vertragswerkstatt im vergleich zu anderen Werkstätten sehr viel Geld haben. Mir schien die Vertragswerkstatt so oder so nicht mehr so ganz toll und wollte mein Fahrzeug da ungerne weiter den Service durch führen. Deshalb habe ich mich an eine andere Fachwerksatt (Eine Freie Werkstatt) gewendet und habe meinen 1000km Service dort gemacht. jetzt nach 2000km ist die Motorkontrollleuchte immer noch an und mir ist ein sehr starker Benzin Geruch aus dem Öltank aufgefallen. Bei einem Ölwechsel, der wieder nicht bei der Vertragswerkstatt vollzogen wurde, stellte sich heraus, dass Größere Metallteile mit beim Ölwechsel rauskamen und ca. 3,5 Liter Füllmenge rauskamen. Eigentliche Öl menge 1,2 Liter. Wie auch immer es stellte sich heraus, dass das Motorrad einen erheblichen defekt hat.
Wie muss ich jetzt da weiter verfahren läuft das über Garantie oder nicht?
Ich bin damit ziemlich überfordert.
1 Antwort
Garantie
Du hättest die Inspektion bei einer Vertragswerkstatt machen lassen müssen. Der Hersteller kann dies in seinen Garantiebedingungen geltend machen (BGH, Urteil vom 25.09.2013, Az.: VIII ZR 206/12).
Du musst dich an den Händler wenden, bei dem du deine Maschine gekauft hast. Bereits beim zweiten Defekt hättest du das Fahrzeug wandeln können, doch nun kannst du nur auf Kulanz hoffen, die dir verwehrt werden kann, da mittlerweile jemand anderes am Fahrzeug rumgeschraubt hat.
Gewährleistung
Diese müsstest du noch beim Händler geltend machen können. Setze ihm eine Frist für die Behebung des Schadens.
Du hättest es schon lange wandeln können.
Ich frage mich echt, warum du mit einer leuchtenden Motorwarnlampe durch die Gegend gefahren bist.
Weil mir die Werkstatt versichert hat das dies einfach so ist und nichts passieren wird
Dieselbe Werkstatt, die dir jetzt die Garantie verwehrt. Finde den Fehler!
Ich würde mich mal zu einem Anwalt begeben.
ok
Dann trotzdem danke schonmal
Ich bin der Meinung das die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) mich dort so gesehen retten wird
Und da gibt es auch keine andere Lösung ich meine ja ich habe das Motorrad 3 mal dort hingebracht wegen dem Fehler und 3 mal wurde mir gesagt das dies keine Auswirkung habe und ich so weiter fahren solle.