Kann man das Kennzeichen einer anderen Stadt haben?

6 Antworten

Ein KFZ, egal ob Motorrad oder Auto, muss immer dort angemeldet werden, wo man wohnt. Bei einer Neuanmeldung (also auf deinen Namen, Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug das man gerade gekauft hat) bekommt man immer das Kennzeichen seines Kreises. Mit einem angemeldeten Zweitwohnsitz wäre es auch möglich, in einem anderen Kreis anzumelden und dessen Kennzeichen zu nehmen.

Zieht man um, kann man mittlerweile sein Kennzeichen behalten. Daher durchmischt sich die ganze Angelegenheit ein wenig. Ein Münchener der nach Köln zieht, darf sein M auf bestehenden Fahrzeugen behalten. Angemeldet im Sinne von Straßenverkehrsamt und Versicherung ist es dann aber in Köln. Das Kennzeichen kann, muss aber nicht auf K geändert werden, aus Kostengründen oder sentimentalen Gründen kann man es behalten. Meldet er in Köln ein anderes Fahrzeug an, bekommt dies zwangsweise ein K.

Kennzeichen aus Laune raus in einem anderen Kreis holen, z.B. weil man so seinen Namen ausschreiben kann (z-B. ein Mark in Mannheim - MA-RK) oder Ähnliches ist nicht möglich. Ggf. für große Firmen, wie der TÜV mit Tübingen (TÜ-V) oder Axa in Augsburg (A-XA), aber möglicherweise brauchen auch die im jeweiligen Kreis zumindest eine Briefkasten-Niederlassung. Ob Toyota bei der Präsentation des Auris je ein Auto in Aurich (AUR-IS) angemeldet hatte, oder ob das Kennzeichen für die Werbung gestellt wurde, weiß ich nicht. Als Privatperson ist wie gesagt mindestens ein Zweitwohnsitz nötig, das Kennzeichen kann bei Abmelden des Zweitwohnsitzes behalten werden. Achtung: Das Ganze kann Auswirkungen auf die Versicherung haben, da manche Städte mit einer höheren Unfall- und Diebstahl-Gefahr in der Versicherung höher eingestuft werden, wobei sich das bei Ummelden auf den Erstwohnsitz egalisieren sollte.

DocSchneider  13.03.2017, 09:15

Die Zweitwohnsitzregelung gibt es allerdings schon länger nicht mehr. Bei Neuanmeldung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich und dessen Kennzeichen wird zwingend zugeteilt.

Hallo,

da muss ich dich enttäuschen. Man kann zwar mittlerweile nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk das alte / bisherige Kennzeichen behalten, so wie du es vorhast ist das aber nicht möglich.

Denn es reicht nicht einmal ein Zweitwohnsitz. Nach § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Absatz 2 ist der Hauptwohnsitz maßgeblich.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__46.html

Viele Grüße

Michael

Klar kannst du das. Du ziehst in die betreffende Stadt, meldest da einen Wohnsitz an und danach dein Motorrad.

Dann ziehst du in eine andere Stadt und nimmst das Motorrad mit. Das Kennzeichen kann dabei beibehalten werden.

LordZeratul 
Beitragsersteller
 11.03.2017, 16:01

Na, wenn das die einzige Lösung ich überleg ich's mir nochmal^^

DocSchneider  13.03.2017, 09:16
@LordZeratul

Ist die einzige praktikable Lösung. Man braucht aber mittlerweile Wohnbestätigungen wenn ich das richtig im Kopf habe.

Deepdiver  13.03.2017, 12:48
@DocSchneider

das wird online beim Straßenverkehrsamt abgefragt.

Du must in der Stadt dann wenigstens deinen 2. Wohnsitz anmelden. Aber auch dafür brauchst du auch eine Wohnung, bzw. eine Adresse.

DocSchneider  13.03.2017, 09:15

Zweitwohnsitz funktioniert nicht mehr.

Du musst in dieser Stadt gemeldet sein und dort das Kennzeichen beantragen, danach kannst du in ganz D mit dem Kennzeichen herum fahren. Also ein Blitzumzug.