Motorradauspuff ohne ABE aber mit E9-Nummer?

3 Antworten

Hallo,

kurz und ohne tiefer darauf einzugehen ist die EG-Prüfung (E-Prüfzeichen) nichts anderes als eine ABE. Nur ist dies eine die Zulassung nach europäischem Recht und die ABE nach nationalem Recht.

Somit hat der Auspuff nie eine ABE und eine E-Prüfnummer, sondern entweder oder.

Die Zahl hinter dem E sagt nur etwas über das Land aus, in dem das teil geprüft und zugelassen wurde.

Fast alle aktuellen Zubehör-Anlagen sind heute E-geprüft / mit E-Prüfzeichen.

Eingetragen werden muss in beiden Fällen nichts.

Allerdings muss bei Teilen die eine ABE haben, diese immer mitgeführt werden, was bei Teilen mit einer E-Prüfnummer nicht erforderlich ist.

Bei ESD und Auspuffanlagen reicht das E-Prüfzeichen alleine nicht aus. Es gibt zusätzlich eine Prüfnummer, die zusammen mit dem E-Prüfzeichen eingestanzt ist.

Diese Prüfnummer muss vorhanden sein und sagt aus, dass der ESD / Auspuff genau für das entsprechende Motorrad geprüft und zugelassen ist.

Dazu gibt es auch Unterlagen in denen dann auch genau das Motorrad / die Motorräder aufgeführt ist / sind.

Diese müssen aber wie schon gesagt, nicht mitgeführt werden.

Im Falle einer Kontrolle helfen diese Unterlagen natürlich, dass die Ordnungshüter schneller feststellen können, ob die Prüfnummer passt und der ESD / Auspuff auch wirklich für das Motorrad zugelassen ist.

Von daher kann es nicht schaden, eine Kopie davon mitzuführen. Das Original würde ich aber zu Hause sicher verwahren.

Viele Grüße

Michael



Auspuffanlage.KRAD
nach §§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG.

Austausch-Schalldämpfer mit EG Genehmigung
und -Kennzeichnung können grundsätzlich ohne Mitführ- oder sonstige spezielle Nachweispflicht für Dokumente unter Berücksichtigung folgender
Punkte verwendet werden: gemäß festgelegtem Verwendungsbereich unter Beachtung von eventuellen Auflagen ohne Pflicht zur Änderungsabnahme
Entfall des geregelten Katalysators (G-Kat) möglich?

Ab Euro 3 bzw. Abgasschlüssel 11 lt. Fahrzeugschein ist der Ausbau des geregelten Katalysators nicht zulässig 

Achtung:Bei Entfernen entfällt die Betriebserlaubnis
und somit der Versicherungsschutz im Ernstfall ! 
Bis Abgasschlüssel 10 ist jedoch der G-Kat-Entfall, z. B. durch Anbau
eines Endschalldämpfers aus dem Zubehör, möglich.
Durch das Entfernen des DB Eaters entfällt ebenfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. 

Daher muss ein DB-Eater vorhanden sein.

Wird eine Auspuffanlage im Laufe der Zeit lauter und übersteigt
die Geräuschgrenzwerte, ist der Halter des Fahrzeugs und
nicht der Hersteller in derPflicht.

ABE Allgemeine Betriebserlaubnis

ECE-Kennzeichnung/E-Prüfzeichen
Eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen,für die eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde

EG-Betriebserlaubnis/ EG-Genehmigung
Eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen EG-Vorschriften entspricht 

EG-Kennzeichnung
Eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen

Wenn er dir von TÜV abgenommen wird, ist es ok

19Michael69  11.02.2017, 20:11

Zubehör- und Anbauteile mit einem E-Prüfzeichen müssen nicht von einem Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc.) eingetragen werden!

Bei Auspuffanlagen muss man aber darauf achten, dass neben dem Prüfzeichen auch eine Prüfnummer vorhanden und die Auspuffanlage auch wirklich für genau das Motorrad geprüft und zugelassen sein muss.

Gruß Michael

spacer2013 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 15:46

macht der TÜV da einen großen Aufstand, oder ist das eher weniger aufgrund der E-Nummer? Der Auspuff ist laut Hersteller auf mein Motorrad zugeschnitten 

schoschi06  11.02.2017, 15:53
@spacer2013

Mein Kaminrohr hat auch ne E Nummer und vom Tüv Abgenommen, darf ich es jetzt ans Motorrad bauen ? :)