Ermahnung, wegen angeblicher verspäteter Gesund Meldung!
Ein hallo an alle, ich habe folgendes Problem....ich war bis einschliesslich Sonntag Krank geschrieben, den darauf folgenden Montag und Dienstag hatte ich frei, so habe ich an meinem freien Montag angerufen und mich für Mittwoch wieder Gesund gemeldet, nun erhalte ich eine Ermahnung, weil ich nicht schon am Freitag zwei Tage vor meiner Genessung, im Büro angerufen habe um mich für Mittwoch gesund zu melden. Dazu muss ich sagen, das ich mich am Freitag auch noch nicht gesund fühlte und ich am Montag nochmal einen Arzt Termin hatte, so das ich dachte, ersteinmal warten wie es Montag geht....in den betrieblichen Vereinbahrungen steht, das man sich am letzten Tag der Krankschreibung wieder gesund melden muss, das war aber nun eben ein Sonntag. Ist eine Ermahnung in so einem Fall wirksam?
4 Antworten
Ermahnung oder Abmahnung?
Ein Arbeitnehmer muss sich nach Ablauf der AU wieder „gesund melden“, was i. d. R. durch Erscheinen am Arbeitsplatz geschieht. Auf der AU steht die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeitsdauer. Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der AU am nächsten Arbeitstag wieder zur Arbeit erscheint, wenn er wieder gesund ist oder ansonsten sich erneut/weiter krank meldet.
Es kann natürlich sein, daß der AG darum bittet, vor Ablauf der AU Bescheid zu sagen, ob man am XXX wieder zur Arbeit kommt, wenn z. b. ansonsten Stellvertretungen weiter organisiert werden müssten etc.
Du arbeitest in einer Schwerstbehinderten WG, da wird es Dienstpläne geben. Wenn nun kurzfristige Dienstpläne erstellt werden, hat das der AG entsprechend zu berücksichtigen und sicherheitshalber eine Vertretung einzuplanen.
Aber auf Deinen Job gesehen, wäre es doch auch i. O. wenn man sich vorher meldet und Bescheid sagt; das hättest Du am Freitag, mit aller Einschränkung, machen können.
Ob eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung Gültigkeit hat, sei dahingestellt.
Genau - sprich mit Deinem Chef - also eine Ermahnung soll man auch nicht zu hoch hängen - Augen zu und durch...
Hallo Schopenhauer, na klar hätte ich das machen können, ich habe ja auch nicht mit Absicht bis Montag gewartet, sie hätten ja auch am Freitag bei mir anrufen können, sonst rufen sie auch in meiner Freizeit wegen jedem Schmarn bei mir an, deshakb bin ich ja jetzt auch si geplättet , das ich eine Ermahnung bekommen soll, aber wie gesagt ich werde das Gespräch suchen und nochmal meine Nachlässigkeit entschuldigenDanke für deine Antwort! Unsere Dienstpläne sind für 8 Wochen im Voraus geschrieben!
Puh das ist jetzt echt eine schwierige Frage! Das was ich dir raten könnte wäre wenn du dich vielleicht mal mit eurem Betriebsrat in Verbindung setzt! Hättest du deinen Chef am Sonntag privat anrufen sollen oder wie? Das ist doch Blödsinn (es sei denn ihr habt ein gutes, freundschaftliches Verhältnis)! Wie geschrieben wende dich an den Betriebsrat! Sorry das ich dir nicht mehr helfen kann! Aber du hast dich wie ich merke auch schon im Netz schlau gemacht da kann ich auch nicht mehr tun!
Hallo Radfall, danke für deine schnelle Antwort, den Betriebsrat kannst bei uns echt vergessen, da kann ich mich besser selbst vertreten ;-)) Ich habe eigentlich ein Recht gutes Arbeitsverhältnis zu meinem Chef, aber momentan sind so viele Ausfälle, arbeite in einen Schwerstbehinderten WG; Das sie glaube ich, die Keule rausholen, und um sich schlagen ( ich meine die Chefetage) Naja motiviert natürlich auch nicht, mit solchen Mittel zu agumentieren....ich werdee versuchen ein Gespräch mit ihm zu führen.....danke nochmal!
Es gibt keine "Gesundmeldung" - der Arbeitgeber hat von Deinem Hausarzt eine Bescheinigung erhalten bis zu welchem Zeitpunk Du arbeitsunfähig bist, wenn Du dann keine neue Bescheinigung nachreichst oder telefonisch eine weitere Krankmeldung mitteilst, dann weiss der Arbeitgeber dass Du an Deinem nächsten Arbeitstag zur Arbeit erscheinen wirst! Siehe auch unter Entgeldfortzahlungsgesetz bei www.dejure.org
Hallo Lucky, unser Chef möchte immer das man sich Gesundmeldet, was ich auch verstehe, 3 Schicht-Betrieb, aber da ich eh noch frei hatte, dachte ich Montag reicht doch für Mittwoch......aber auf Freitag wäre ich im Leben nicht gekommen..... danke für deine Antwort!
nein, in dem falle nicht, wenn bei dir der sonntag ein normaler arbeitstag ist....
EBEN, aber natürlich arbeiten wir auch am Sonntag....Schwerstpflege Betrieb, aber ich hatte ja Mo +Die noch frei, deshalb kam garkein Gedanke am Freitag auf......naja ich werde nochmal das Gespräch suchen; Danke für deine schnelle Antwort!
Hallo Schopenhauer, na klar hätte ich das machen können, ich habe ja auch nicht mit Absicht bis Montag gewartet, sie hätten ja auch am Freitag bei mir anrufen können, sonst rufen sie auch in meiner Freizeit wegen jedem Schmarn bei mir an, deshakb bin ich ja jetzt auch si geplättet , das ich eine Ermahnung bekommen soll, aber wie gesagt ich werde das Gespräch suchen und nochmal meine Nachlässigkeit entschuldigenDanke für deine Antwort!