Monatskarte von der Steuer absetzen? Was wenn Entfernungspauschale höher?
Hi,
kann ich Sie von der Steuer absetzen? Wenn ja, wieviel bekomme ich da prozentual ca. zurück? Was ist wenn der Hin-und Rückweg á 35 Kilometer beträgt? Tut das irgendwas zur Sache? Also bzgl. mit der Entfernungspauschale von 35x0,3 = 10,5€ (wird das einmalig oder Hin+Rückweg gerechnet)
Die Monatskarte wäre bei 105€. Das würde bei 20 Arbeitstagen, pro Tag nur 5,10€ machen....
Kann mir das jemand erklären? Bekomme ich es nun zu 100% ersetzt? oder sogar mehr?
4 Antworten
Du kannst entweder die Entfernungspauschale absetzen oder die Kosten für die Monatskarten - je nach dem, was für dich günstiger ist. In deinem Beispiel wäre das die Pauschale. 230 Tage * 35 km * 0,3 = 2415 Euro.
Du bekommst natürlich nicht die vollen Kosten der Karte vom Finanzamt erstattet. Die Kosten mindern dein Einkommen. Wie viel Steuern du dadurch sparst, hängt von deinem individuellen Grenzsteuersatz ab. Beträgt der z.B. 25 Prozent liegt die Steuerersparnis bei 25% * 2415 Euro = 603 Euro.
Den Grenzsteuersatz kannst du hier ermitteln: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=29&softlinkID=7990&softCache=true
wieviel du ersetzt bekommst, weiß ich auch nicht genau - aber auf keine fall mehr, als du ausgegeben hast - sprich 105 € - ausserdem bekommst du es ja nicht ersetzt im eigentlichen sinne, denn es mindert ja nur dein zu versteuerndes einkommen - du kannst also nicht mehr kosten geltend machen, als du hasttest - egal wie hoch die entfernungspauschale ist
Wo steht denn das in der Anlage N 2. Seite, dass ich die tatsächlichen Kosten bei Benutzung des ÖPNV eintragen muss.
Man trägt (wie auch beim Kfz) seine Arbeitsstätte ein und in der entsprechenden Spalte xx km zurückgelegt mit u.a. öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es gibt ja auch Pendler die fahren mit dem Auto bis zum nächsten Haltepunkt der Bahn und steigen dann um auf ÖPNV, die haben also Teilstrecken mit dem Kfz und mit der Bahn z.B., und das wird entsprechend in km eingetragen aber keine entstandenen Kosten.
Da gilt genauso die Entfernungspauschale von 0,30€/km.
Wenn du viel Steuern bezahlst, bekommst du relativ "viel" wieder. Die Entfernungspauschage besagt gewissermaßen, dass du dieses Geld nicht versteuern musst, weil du es ja aufbringen musst, um überhaupt Einkommen zu erzielen. Und somit die Steuerzahlung an sich ;)
Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. In der Steuererklärung gibst du nur die Entfernungspauschale bzw. die km zur Arbeitsstelle und die Arbeitsage an. Damit ergeben sich die von dir ausgerechneten 10,5€ pro Arbeitstag.