Gewinn durch Währungstausch steuerbefreit, oder gilt die Abgeltungssteuer?
Hallo Community,
nach dem durchstöbern einiger Steuer-Artikel stieß ich heute darauf, dass der Verkauf von Wert-Gutscheinen von der Steuer befreit ist, da es nur den Umtausch von Geld darstellt und die Steuer sowieso berechnet wird, wenn der Gutschein eingelöst wird.
Nach ein paar Gedanken-Spielen (dass durchaus jemand einen 100€-Gutschein für 105€ verkauft) stellt sich mir die Frage wie es mit dem Gewinn aussieht, den man durch derartige Tätigkeiten einfährt.
Weiter gedacht ist meine Frage; wie verhält es sich denn bei einem normalen Währungsumtausch € > $ > € ? Wenn man auf privatem Wege Geld zu günstigen Zeitpunkten hin und her getauscht hat und Gewinn macht.
Wird dann, oberhalb des Freibetrags, die Abgeltungssteuer wirksam? Oder gilt diese nur bei "normalem" Devisenhandel am Markt?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten!
2 Antworten
Der Verkauf von Wertguscheinen ist kein Tausch, sondern Handel. Handelsgewinne sind steuerpflichtig.
Bei Währungen gilt: Hast du die Währung langer als ein Jahr besessen und tauschst danach um, ist der Tauschgewinn steuerfrei - vorher nicht.
Zur Abgeltungssteuer: Letztendlich kann hier wahrscheinlich ein Steuerberater die beste Auskunft geben - aber nach meinem Wissensstand gilt die Regelung noch.
Zum o.g. Beispiel:
Nach ein paar Gedanken-Spielen (dass durchaus jemand einen
100€-Gutschein für 105€ verkauft) stellt sich mir die Frage wie es mit dem Gewinn aussieht, den man durch derartige Tätigkeiten einfährt.
Das ist Handel und darauf hatte ich mich bezogen.
Nachzulesen ist (siehe Link am Ende):
(...) hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (...) klar gestellt, dass ein Gutschein, der für die Einlösung aus dem gesamten Sortiment eines Geschäftes verwendet werden kann, lediglich eine andere Form eines Zahlungsmittels ist und daher die Umsatzsteuer nur bei dessen Einlösung fällig werden kann.
Drum meine Bezeichnung als "Tausch".
Aber Sie haben richtigerweise die Handelsgewinne angesprochen. Bloß konnte ich noch nirgends einen Beleg für Ihre Aussage finden, dass diese Form der Zahlungsmittel-Umwandlung auch als Handel definiert ist.
Zu letzterem; sind Sie sicher, dass dies nicht vor der Abgeltungssteuer so war?
Trotzdem vielen Dank!
Beim Bargeldtausch in fremder Währung ist die Kursdifferenz bei den Banken so hoch, dass du da keine Gewinne bei machst. Da legst du immer drauf.
Abgesehen von dem Fakt, dass diese Antwort das Thema verfehlt.
Die Banken, oder selbst Wechselstuben, orientieren sich jedoch trotzdem am aktuellen Wechselkurs. Durchaus kann der Wechselkurs so stark schwanken, dass sich der normale Bargeldumtausch lohnt und die Gebühren vollständig wegfallen.
Beispiel EUR/USD:
2014: 1:1,4 = 10000€ = 14000$
2015. 1:1 = 14000$ = 14000€
Ich kenne keine Bank, bei der man anhand Ihres Beispiels, 4000€ "draufzahlen" würde.
Freundliche Grüße!
Da lohnt der Kauf als Devisen sehr viel mehr. Da ist der tausch längst nicht so teuer.
Sorten tauschen ist immer teuer.
Ein weiteres, anschauliches, Beispiel hier:
https://www.ecommerce.jetzt/null-prozent-mehrwertsteuer-auf-gutscheine/