Einkommensteuervorauszahlung zu spät bezahlt
Hallo zusammen,
als Freiberufler müssen ja die meisten eine Fixe Einkommensteuervorauszahlung jedes Quartal leisten. Sollte dieser Betrag jedoch ein paar Wochen zu spät beim Finanzamt eingehen, aus unvorhersehbaren Gründe, wie geht das Finanzamt vor ?
Ich habe zwei sachen im Internet gelesen,
- Pfändung
- Mahnung
was passiert wirklich ?
Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort die stimmt :- ).
Vielen Dank schonmal vorab.
6 Antworten
Hallo Maxxle2012, wenn das Geld verspätet eingeht wirst Du entweder vor dem Geldeingang eine Aufforderung zur Zahlung mit entsprechenden Säumniszuschlägen erhalten oder nach dem verspäteten Geldeingang eine nachträgliche Zinsberechnung. Im Extremfall bekommst Du eine Mahnung und dann Post von der Vollstreckungsstelle. Dann kannst Du nur noch eine Ratenzahlung vereinbaren. Innerhalb von 6 Monaten jedoch sollten die Altlasten beglichen sein. Liebe Grüße, Peter
oder nach dem verspäteten Geldeingang eine nachträgliche Zinsberechnung
Es fallen Söumniszuschläge an, keine Zinsen, und zwar 1% für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Sollte dieser Betrag jedoch ein paar Wochen zu spät beim Finanzamt eingehen, aus unvorhersehbaren Gründe, wie geht das Finanzamt vor ?
Wenn der Betrag beim Finanzamt eingeht, ist die Steuerforderung doch erfüllt. Was soll das Finanzamt denn dann noch pfänden oder mahnen? Es hat doch sein Geld!
vielen dank für die Antwort. Ich meinte natürlich, in den Wochen bis das Geld beim Finanzamt eingeht, dass in der zwischenzeit hoffentlich nicht die Pfändung eingereicht wird ?
Ca. 14 Tage nach Fälligkeit gibt es eine Mahnung. Ca. 14 Tage nach der Mahnung kommt eine Vollstreckungsankündigung. Ca. 14 Tage nach der Ankündigung wandert der "Fall" zur Vollstreckungsstelle. Je nach Aktenlage kommt dann entweder ein Vollziehungsbeamter oder eine Kontenpfändung.
Du bekommst zuerst mal eine Mahnung. Danach gibt es dann Verzugszinsen und Säumniszuschläge, bevor das Finanzamt weitergehende Maßnahmen einleitet.
Wenn du Liquiditätsschwierigkeiten hast, kannst mit dem FA auch reden, ob sie dir eine Ratenzahlung genehmigen. Oder du kannst eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, wenn dein steuerpflichtiges Einkommen aller Voraussicht nach niedriger ist, wie bei der Bemessung der Vorauszahlungnen zugrunde gelegt wurde (meist schlicht das Vorjahresergebnis).
Dein Steuerberater hilft da gerne weiter.
Danach gibt es dann Verzugszinsen und Säumniszuschläge,
'Verzugszinsen' gibt es in diesem Fall nicht.
Vielen dank liberopensatore für deine Antwort. Ich hatte natürlich erstmal angst, als ich gelesen habe, das Finanzamt könnte sofort Pfänden, da ja nichts eingereicht werden muss an Steuererklärungen, da es ja jedes Quartal Fix ist. Aber eventuell setze ich mich nächste Woche mit dem Finanzamt in verbindung, mal schauen, wie die Reagieren, wenn ich um 2 - 3 Wochen aufschub bitte. Ist natürlich sehr unangenehm :/
Abhilfe: 1/3 des Vorauszahlungsbetrags (lieber noch etwas mehr!) monatlich auf ein zusätzliches Konto per Dauerauftrag überweisen. Dann kommt es nicht regelmäßig zu solchen Problemen.
Für andere Zahlungen, die in größeren Zeiträumen stattfinden kann dieses Konto ebenfalls zum Ansparen beutzt werden.
Tipps: http://klicktipps.de/geldtipps-haushalt2.php#ausgaben_planen