Möchten Angezahltes Kitten behalten.... kein schriftlicher Vertrag

10 Antworten

Mündliche Vereinbarungen sind gültige Vereinbarungen.Je nach dem, was beide Seiten nun tatsächlich vereinbart hatten

Lirael1979 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 13:11

Reservierung nur mit Anzahlung. Abholung ab der 12 Woche. Das war Vereinbart. Vor Abgabe hätte es dann den Vertrag gegeben. 

mona41  18.05.2015, 14:37
@Lirael1979

ich glaub du verstehst das nicht ganz die haben ein recht auf das tier

ruf den potentiellen abnehmer des jungtieres an, schilder die situation und hoffe auf ein einsehen. nebenbei: wie alt ist dein sohn?

Lirael1979 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 13:04

12 Jahre ist er

was mir sorgen macht.. kleine katzen sollten ja nicht in einzelhaltung gegeben werden. sollte noch ein zweites kitten zu diesem halter gehen und wenn ja, was passiert dann mit diesem? es sollte nicht allein leben..

was du auch wissen musst ist dass die mutter-kind-bindung bei katzen mit ca nem halben jahr aufgelöst wird, und das mit pech sehr entgültig. damit meine ich dass die mama ihre kinder regelrecht angreift damit diese aus ihrem revier verschwidnen. rein instinktives verhalten: der sohn würde sie decken und um inzucht vorzubeugen muss er aus ihrem revier. deswegen besteht leider durchaus die möglichkeit dass ihr euch am ende von einem der beiden trennen müsst, mutter oder sohn

die einfachste möglichkeit ihm zu behalten wäre mit dem käufer zu reden. es besteht in dem sinne ja keine emotionale bindung an den kater von seiner seite aus, evtl akzeptiert er es einfach und sucht sich ne andere katze

ein mündlicher vertrag gilt ebenso wie ein schriftlicher. was da rechtlich möglich ist hängt vermutlich schlicht von der formulierung ab. rechtsberatung würd ich allerdings eher bei nem anwalt suchen als hier..

Lirael1979 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 13:17

Es ist noch ein sehr Junger Kater vorhanden, sonst hätte ich auch nicht mein OK gegeben. 

Die Mama haben wir vor 2 Wochen Kastrieren lassen. Das wäre nicht mehr das Problem. Die kleinen sind jetzt 7 Wochen alt. 

Gut mit dem Agressiven kenne ich mich nicht aus. Ich hatte noch nie einen Wurf, den ich bewusst produziert habe :) 

Mit dem Reden kam ich ja leider nicht weiter.... ich denke dann muss mein Sohn einfach in den Sauren Apfel beißen :/

Also da muss dein Sohn leider durch. Und da musst du leider auch durch. Das nennt man Erziehung.

Was willst du auch mit mehr als einer Katze? Die Kitten werden irgendwann mal groß und dann?

Außerdem: erklär ihm, dass ein anders Kind genauso traurig sein wird, wie er wenn ihr die Katze einfach behaltet.

Kinder sind ja noch nicht SOOOO mitfühlend, aber einen starken Gerechtigkeitssinn haben sie fast alle.

Rechtlich gesehen: Ihr habt einen mündlichen Vertrag, sogar mit Anzahlung!, und der gilt erstmal.

Da ihr allerdings keine Vertragsstrafen vereinbart habt (oder habt ihr??) kostet Dich das zurücktreten erstmal nix, es sei den die gegnerische Partei schaltet einen Anwalt ein. Ist aber nicht zu erwarten.

Also: Du verhälst dich wie einer der großen, asozial agierenden Konzerne in kleinem Maßstab: Brichst das Gesetz und wartest,  ob was kommt und wenn es kommt, wartetst du, wie es ausgeht.

Das ist nicht gut.

Lirael1979 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 13:13

Na wir haben ja 4 Große Kater :)

Er ist halt mit Katzen aufgewachsen. Er kümmert sich auch um die Großen mit allen was dazu gehört.

Nein wir haben noch nichts vereinbart, außer die Reservierung und dann Abholen ab der 12 Woche

neuerprimat  18.05.2015, 13:18
@Lirael1979

Das reicht ja schon. Vertrag ist Vertrag.

Du hast mit dem mündlichen Vertrag mit dem Abnehmer einen Anspruch auf Übergabe ausgemacht. Wenn du das nicht leistet, kann er Schadensersatz verlangen. Das ist aber nur die rechtliche Sicht. Wenn du ihm das Geld zurückgibst, wird der potentielle Käufer wohl keinen Anwalt einschalten. Das würde sich ja nicht lohnen.

Lirael1979 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 13:09

Ja sowas hab ich mir auch gedacht. Klar würde es die Anzahlung zurück geben.