Möchte mit Freundin und Ihrem Kind zusammenziehen
Hallo,
habe da mal eine Frage. Ich ziehe mit meiner Freundin und Ihrem 4 jährigem Sohn zusammen.
Wir beide gehen Arbeiten. Meine Freundin befindet sich noch in der Ausbildung. Weder ich noch meine Freundin bekommen Hartz4 oder Aufstockung. Lediglich der kleine bekommt Unterstützung (Miete und so).
Nun die Frage, kennt sich jemand mit Gesetzen aus? Weil ich nicht eine Erzieher-Rolle einnehmen möchte aber das Arbeitsamt das von mir verlangt.
Nur der Staat darf sich nicht der Verantwortung entziehen und mir die finanziellen Mehrkosten aufdrücken. Da er es verpeilt sich beim leiblichen Vater das Geld zu holen.
Bekannte von mir hatten einen ähnlichen Fall, da hieß es das ein Jahr auf Probe weitergezahlt wird. Hat jemand von euch da Erfahrung? vllt. sogar mit Paragraphen da man es dem Amt nur so klar machen kann.
Danke im vorraus
Daniel
4 Antworten
Inwiefern verpeilt der Staat es, sich den Unterhalt zu holen? Deine Freundin verpeilt es. Sie ist dafür zuständig, nicht der Staat.
Außerdem versteh ich gerade nicht, was du willst. Ich denke, ihr bekommt keine Leistungen vom Staat. Nur das Kind. Wobei noch fraglich ist, was es bekommt.
Das eine Jahr ist nur ein Indiz. Das ist nicht zu berücksichtigen, wenn man gemeinsam für Kind/er sorgt. So wie es hier scheinbar der Fall sein wird.
Das Jugendamt bedient sich tatsächlich anderer Mittel, wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Das setzt aber voraus, dass die Mutter ihren Hintern bewegt und beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lässt. Du siehst, die Mutter ist im Zugzwang, nicht der Staat.
Ihr dürft euch im ALG - 2 Antrag bzw.in der Veränderungsmitteilung nicht als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) outen,also keine gemeinsamen Verträge laufen haben und euch auch nicht witschaftlich wie finanziell unterstützen !
Dann habt ihr das so genannte Probejahr,dass bedeutet,dass zumindest in diesem Jahr dein Einkommen nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden darf,dass Jobcenter wäre in der Beweispflicht.
Nach diesem Jahr dreht sich diese Beweislast um,dann wird euch das Jobcenter eine BG - unterstellen und dann müsst ihr das Gegenteil beweisen.
Notfalls eine Klage beim Sozialgericht einleiten.
Wenn sie für das Kind keinen Unterhalt vom Kindsvater bekommt,dann steht ihr vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu,diesen kann sie bis zu 72 Monate in Anspruch nehmen,längstens aber bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres.
Dieser beträgt derzeit von 0 - 5 Jahre 133 € und von 6 - 11 Jahre 180 €.
Von diesem ersten Jahr habe ich auch schon gehört, wüßte das gesetzlich jetzt aber nicht einzuordnen.
Leider ist es tatsächlich so, dass wenn kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird, der Partner die Kosten fürs Kind aufgedrückt bekommet, zumindest sofern die Mutter nicht ausreichend verdient.
Hat schon seinen Grund, warum viele nicht mit einer alleinerziehenden Mutter zusammenziehen will.
Die Mutter muß sich um den Unterhalt kümmern, nicht der Staat.
Dann hättet ihr eben sofort eine Wohngemeinschaft bilden müssen. Wenn einmal der Status Lebensgemeinschaft bekannt ist, kannst du das nicht mehr einfach umändern.
Den Unterhalt für das Kind könnt ihr in seinem Namen einklagen. Das Kind bekommt auch Prozesskostenhilfe.
Das Jugendamt könnte durchaus andere Mittel anwenden wenn sich Erzeuger ihren Pflichten entziehen. Der Staat, genau genommen der Gesetzgeber, hat aber entsprechende Möglichkeiten schon lange gestrichen. So gab es durchaus mal die Möglichkeit solchen Subjekten - beiderlei Geschlechts denn es drücken sich ja auch manche Gebärmaschinen wenn sie können - über das Arbeitsamt Arbeit zuzuweisen und sie bei Bedarf auch unter Polizeiaufsicht zur entlohnten Arbeit zu zwingen. Warum auch nicht? Heute gibt es sogenannten Unterhaltsvorschuss den sich die meisten Jugendämter nicht von den Verpflichteten zurück holen. Dann zahlen wir als Steuerzahler. Während sich die Verantwortunglosen weiter drücken. Auf diesen Zustand ist die CDU besonders stolz. Subjekte mit hauptsächlich ungenutzter Masse unterm Pony werden diesen Zustand auch als normal ansehen. Andere wissen dass heute wirklich kein Mensch mehr ein Kind zeugen braucht. Aber wer zeugt soll gefälligst für die Folgen auch aufkommen.