Er Azubi, ich arbeitslos, zusammen ziehen möglich?
Hey, mein Freund (22) macht zur zeit eine Ausbildung und ich (21) bin arbeitssuchend. Nun haben wir vor eine eigene Wohnung zu beziehen, weil mein Freund hauptsächlich Nachts arbeitet, wo man nur mit Bus oder Zug hinkommt, diese Nachts aber nicht fahren, so muss er morgens immer gefahren werden. Wir sind bei zu überlegen einen Termin beim Sozialamt zu machen, um uns zu erkundigen wie es aussehen würde mit Wohngeld und die Situation, dass ich z.Z. arbeitslos bin.
Meine Frage an euch: Hat jemand schonmal erfahrung damit gemacht? Wie würde es chancen mäßig aussehen?
Ich freue mich auf eure Antworten :)
4 Antworten
Dein Freund kann jederzeit eine Wohnung anmieten, mit Azubilohn, Kindergeld und BAB oder Unterhalt.
Du kannst jederzeit zu deinem Partner ziehen. Dem Jobcenter meledest du das, dann wird geschaut, wieviel ALG2 noch gezahlt werden muss. Wenn du ausbildungssuchend bist, bekommst du auch Kindergeld.
Wohngeld sehe ich bei euch beiden nicht.
Ich bin vorkurzem wegen meiner Arbeit ausgezogen (bin 20), bekomme BAB, Bus Geld von BAB, Azubi Gehalt und Kindergeld, das reicht aus um zu leben. Mein Freund ist Arbeitssuchend und macht eine Maßnahme, wir wollen jetzt auch versuchen, dass er bei mir einziehen kann. Es muss noch geklärt werden, ob er Anspruch auf Geld hat für die Miete. Es würde zwar mit seinem Kindergeld und das bisschen Geld von der Maßnahme ausreichen, aber dann ist die Frage ob mein BAB gekürzt wird. Wenn er was dazu bekommt, wäre es egal, es würde ausreichen. Wenn er aber nichts bekommt und mein BAB gekürzt wird, dann sieht es schlecht aus.
Hallo! Wenn er in der Ausbildung ist und du arbeitssuchend, wird das nicht klappen, das Geld wird monatlich nicht ausreichen und da ihr erst 22/21 seid, bekommt ihr es auch nicht bezahlt vom Jobcenter . Zudem nehmen Vermieter auch meistens Mieter, die bereits ein ausreichend geregeltes Einkommen haben.
In der Ausbildung kann man eine Wohnung finden, mehrere meiner Freunde haben eine Ausbildung und eine Wohnung. Ich bin vorkurzem wegen meiner Arbeit ausgezogen (bin 20), bekomme BAB, Bus Geld von BAB, Azubi Gehalt und Kindergeld, das reicht aus um zu leben. Mein Freund ist Arbeitssuchend und macht eine Maßnahme, wir wollen jetzt auch versuchen, dass er bei mir einziehen kann. Es muss noch geklärt werden, ob er Anspruch auf Geld hat für die Miete, es würde zwar mit seinem Kindergeld und das bisschen Geld von der Maßnahme ausreichen, aber dann ist die Frage ob mein BAB gekürzt wird, weil man zu 2. Wohnt und das wäre dann nicht mehr ausreichend.
bei mir und meinem freund war das umgekehrt aber ja es ist möglich zusammen zu ziehn es muss eben nur auf dem sozialamt gemeldet sein... und ihr müsst einige nachweise bringen wahrscheinlich wird dein geld oder das deines freundes angerechnet... aber es ist okey...
es ist möglich und mann kommt mit dem geld hin man muss nur wissen wie ich hab weniger verdient wie der hartz satz ist und mein freund bekommt alg1 und ein wenig zwei noch dazu ... bei mir ist das nochmal etwas anderes ich bin erst 18 und bekomme meine wohnung vom amt bezahlt da ich durch meine risiko schwangerschaft nicht im altenheim arbeiten darf.... ich musste nachweise bringen warum ich nicht bei meinen eltern mehr wohnen kann...