Mobiles Fotostudio in der Mietwohnung?

1 Antwort

Natürlich ist das erlaubt. Die Wohnung gehört ja dem Mieter, darin kann er im Prinzip fast alles tun und lassen was er will, solange die Nutzung nicht über die normale Wohnungsnutzung hinaus geht. Also man von außen mitbekommen würde, dass eine rein gewerbliche Nutzung vorliegt.

Wohnung gewerblich nutzen - Was sagt das Mietrecht? (kautionsfrei.de)

Ich denke mal wenn ihr das Studio auf und abbaut, dann ist die Nutzung eher im geringen Bereich sodass man davon sowieso nix mitbekommt. Und was der Vermieter nicht weiß, macht ihn auch nicht heiß.

Anders wäre die Lage, wenn am Klingelschild der Name des Fotostudios stehn würde, und am Tag 10-20 Leute bei dir auflaufen für Fotos. Das Geklingele wäre ein Faktor der stark über eine normale Wohnungsnutzung hinaus läuft.