Zwischenzähler, bei der Stromabrechnung soll ich in vorkasse gehen, ist das überhaupt erlaubt?

3 Antworten

Ich würde noch einmal mit dem Vermieter reden (und auch mit dem Nachbarn). Kann doch wohl nicht so schwer sein (und vor allem einfacher abzurechnen), die Garage des Nachbarn mit seinem eigenen Stromnetz zu verbinden. Irgendwo vom Haus aus wird doch die Garage eingespeist. Und einen Kellerraum hat der Nachbar doch bestimmt auch. Soll man doch einfach von da aus abgehen.

Was würde denn umgekehrt passieren, wenn Du mal in den Urlaub fliegst und Du alle Sicherungen (aus Sicherheitsgründen) in Deiner Wohnung abstellst ? Dann hat der Nachbar 2 Wochen lang keinen Strom in seiner Garage ;-)

Wäre er bestimmt begeistert....

Was ne komplizierte Angelegenheit, alles über Zwischnzähler zu machen. Da verliert man ja völlig den Übrblick. Elektriker bestellen, Allgemeinstrom und Garage von Deinem Zähler trennen - fertig.

Annifee84 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:35

Naja so einfach ist das leider nicht. Der Nachbar hat keinen Keller. Der allgemeinstrom läuft nicht gebündelt über meinen Zähler, sondern es ist die Gastherme, dass elektrische Tor draußen, der Strahler mit dem Bewegungsmelder und die Telefonanlage für den Nachbarn und halt die Garage, diese soll aber zu einer Wohnung umgebaut werden. Alle diese Dinge sollen einen Zwischenzähler bekommen und da wird mit etwas bange, also so einfach ist das wohl nicht, was eigentlich nicht mein Problem ist, aber wohl zu meinem wird. Wir wohnen in EG die anderen oben, da ist es natürlich einfacher den Strom aus dem Erdgeschoss zunehmen.

Karsten1966  23.01.2017, 20:47
@Annifee84

Verstehe da den Vermieter nicht. Wenn eine weitere Wohnung entsteht, sollte er doch dafür sowieso dafür einen zusätzlichen Zählerplatz/Zähler beantragen. Was soll das für ne Wohnung werden in Garagengröße ?

Annifee84 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:53
@Karsten1966

Hahahaha die hat schon so ca 40qm, verstehe ich auch nicht ganz, es soll wohl auch ein gemeinsamer Zähler und ein extra für die "Garagenwohnung" eingebaut werden, aber wohl erst nächstes Jahr, bis dahin bezahle ich das ja nicht alles.

Eine Mietminderung ist auf keinen Fall möglich, da der Zustand der E-Installation von Anfang an bekannt war.

Eine Verbraucherregelung mit dem 2. Mieter im Obergeschoss (Nachbar) zum schriftlich zwischen dir und dem Verbraucher erfolgen.

Einem Ausbau der Garage (Achtung: Umnutzung) muss durch neue E-Installation ohnehin Rechnung getragen werden. Dazu reichen vermutlich die Querschnitte der aktuellen Leitungen nicht aus. Ein eigener Zähler für die Garage durch den Netzbetrieb gestellt wird da wohl unumgänglich.

Die Standorte der Zwischenzähler müssen dir zugänglich sein.

Annifee84 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 16:45

Okay, leider war uns das zum mietbeginn nicht bekannt und wurde uns auch erst auf mehrfachen nachfragen mitgeteilt und geprüft. Die Zwischenzähler wurden heute eingebaut, nun wohnen wir aber schon 3 Monate hier, was ist also mit den 3 Monaten die wir nun gezahlt haben ? Der Vermieter meinte es wir mit der Nebenkostenabrechnung an uns vergütet, also nicht mit dem anderen Nachbarn direkt. Finde ich aber trotzdem alles komisch. 

Gerhart  24.01.2017, 18:06
@Annifee84

Für den Allgemeinstrom zählen die Verbraucher des Hauses. Wer ist Mieter der Garage? Die Telefonanlage des Mieters im Obergeschoss kann auf eine Steckdose der Wohnung umgelegt werden. Wie viel Zwischenzähler und wo wurden installiert?

Wenn durch Subtraktion der Verbräuche von deinem Ableseergebnis der Verbrauch Dritter festgestellt werden soll, wie kann da bei der Betriebskostenabrechnung vergütet werden?

Du löhnst die Vorauszahlung eines Jahres im Voraus und bist dann auf die Gnade der Erstattung angewiesen? Die Grundgebühren des Zählers müssen anteilsmäßig auch berücksichtigt werden. Das bedarf eines schriftlichen Vertrages zwischen Dir und dem Vermieter. Reduziere die monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten um den anteilmäßigen Abschlag deiner Stromkosten.

Grundsätzlich ist eine Vorauszahlung durchaus legitim. Es muß lediglich für eine saubere schriftliche Abrechnung gesorgt werden. Wenn beide Parteien das gleich Papier mit beiden Unterschriften über Ablesestände und Geldbeträge haben, gibt es keine Unklarheiten.

Annifee84 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:06

Das heißt ich muss ne Abrechnung schreiben ? An den Vermieter, oder an die andere Partei ? Die wollen die Gerage ausbauen, dass heißt ich bin verpflichtet eine evtl. Hohe Nachzahlung erstmal zuübernehmen. Es wird mit den Nachbarn nichts schriftlich festgehalten, Zwischenzähler und dann ist gut, laut dem Vermieter. 

Karsten1966  23.01.2017, 20:30
@Annifee84

Kann man doch so gar nicht akzeptieren. Der Nachbar hat den Stromverbrauch und Du sollst dann eine Vergütung von ihm bekommen ? Da bist Du ja immer auf seine Gnade angewiesen - außerdem habt Ihr kein Rechtsverhältnis zueinander, es gibt ja keinen Vertrag....

Annifee84 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 20:38
@Karsten1966

Danke, dass denke ich auch. 

Was ich aber noch dazu sagen muss, nicht der Nachbar will die Garage ausbauen, sondern der Vermieter. 

Was schlage ich dem Vermieter den jetzt vor ? 

10 Euro Mietminderung ? Ich habe keine Ahnung 

Karsten1966  23.01.2017, 20:45
@Annifee84

Da solltest Du Dich vielleicht mal mit einem Anwalt unterhalten (Mieterverein ?). Kann doch nicht sein, daß Du dann für eine weitere (ausgebaute) Wohnung, mit der Du rein gar nichts zu tun hast und dann noch für ziemlich große elektrische Verbraucher die Vorkasse übernehmen sollst. Das würde ich so nicht akzeptieren.....