Wie lange darf ein Tanzstudio in einem Mietshaus mit EG als Gewerbefläche Musik machen?
Hallo Leute,
ich wohne in einem Mehrparteienhaus, in dem das Erdgeschoss gewerblich vermietet ist. Beim Einzug vor über einem Jahr war ein Fotostudio drin, was sehr angenehm war. Über etwas, was abends noch Krach macht, wollte ich nicht wohnen.
Nun hat das Studio allerdings Pleite gemacht und stattdessen ist ein Mutti-Kind-Tanzverein eingezogen. Solange sie nur tagsüber lauter waren, war auch das kein Problem. Aber jetzt geht es teilweise bis um 21 Uhr, dass da laut Musik gespielt wird, der Fitnesstrainer seine Leute anschreit und der Bass durch die ganze Wohnung geht. Das Gegacker der Frauen ist auch kaum auszuhalten.
Ist das in Ordnung - Ruhestörung ist ja erst nach 22 Uhr. Wo kann ich mich zu Richtlinien bei einem solchen Problem informieren? Wie kann ich das Ganze anfassen, ohne gleich zu viel oder zu wenig zu machen (Stichwort: Goldener Mittelweg)? Denn ehrlich, jeden Abend bis um 21 Uhr will ich den Müll nicht hören, dafür zahle ich keine Miete.
Liebe Grüße
2 Antworten
Das ist eine Verschlechterung der Wohnqualität und da ist Mietminderung möglich.
Es gilt von 6-22 Uhr Zimmerlautstärke und ab 22 Uhr Nachtruhe.
Per Einwurfeinschreiben den Vermieter unter genauer Fristsetzung auffordern, etwas zu unternehmen.
Vielleicht mal ein Messgerät für die Lautstärkenmessung leihen oder kaufen.
Sollte es über Zimmerlautstärke sein, kann man Polizei rufen und oder Ordnungsamt informieren.
Ein Lärmprotokoll muss man laut BGH nicht machen.
Mach ein Lärmprotokoll, am besten mit Tonaufnahmen, suche Zeugen, und damit gehst Du dann zu Deinem Vermieter. Er muss dafür sorgen, dass Du in deiner Wohnung Ruhe hast, z.B. indem er die Räume unten schallschützend isoliert.
Wegen einer Mietminderung lass Dich zuvor rechtlich beraten, z.B. bei deinem örtlichen Mieterverein.