Mittelfinger gezeigt
Hallo, ich habe mal eine Frage zu den folgen von Mittelfinger zeigen. Und zwar hat meine Freundin, heute auf der Autobahn jemaden den Mittelfinger gezeigt.
Dieser hat wie verrückt gedrängelt, naja und als er dann links vorbei ist, gings wohl mit ihr durch. So okay, bis dahin vllt keine ungewöhnliche Situation, aber dann bemerkten wir, wie sich die Beifahreerin des Wagens umdrehte und sich anscheinend die Autonummer aufschrieb, und anschließend sogar ein Foto machte.
Ich möchte jetzt gerne wissen, welche Folgen auf sie zukommen können (weil der sie bestimmt anzeigt, wenn er schon ein Foto macht), und ob ich als Beifahrer da jetzt vllt sogar sowas wie eien Anhörung habe, oder Zeugenaussage? Weil ich sie natürlich weder reinreißen würde wollen, so dass sie bestraft wird, aber auch keine Falschaussage machen will.
Wird da überhaupt bei so einer Lapallie Anklage erhoben? Gibts Geldstrafen oder Punkte, und bin ich als Beifahrer auch involviert obwohl ich ja nichts gemacht habe?!
Vielen Dank schonmal :)
9 Antworten
da steht doch Aussage gegen Aussage, da wird nichts passieren
Och doch bitte bitte nicht doch noch eine. Aussage gegen Aussage im Sinne von dann passiert nichts, das gibt es nicht. Also bitte nicht mehr machen tun? Ja? Danke.
klar wenn jemand Anzeige erstattet wird diese auch angenommen... aber meistens lassen die solche sachen wegen aussage gegen aussage einfach fallen... wenn die sache anerkannt wird kanns unter umständen teuer werden
Schon wahr, "Herr Wachtmeister, ich habe genötigt und gedrängelt und dann hat man mich beleidigt...", so bescheiden werden die Wenigsten sein, naja ok, einige schon....
Aber im Allgemeinen kommt da nichts mehr.
Eine mögliche andere Variante hier ist jedoch, die Beifahrerin fühlt sich beleidigt und zeigt an, das könnte die so machen, denn sie hat ja nicht gedrängelt und aus ihrem Verfahren heraus wird kaum der Fahrer belangt.
Und dann kann das teuer werden, einge hundert Euronen sind dann schon drin.
Was Dich betrifft, Du bist Zeuge. Wenn Du drum herum kommen willst, eine Aussage zu machen, dann bist Du der Verlobte. Als Verlobter hast Du nach § 52 Strafprozessordnung ein Aussageverweigerungsrecht. Du kannst ihr dann aber auch nicht mehr helfen, denn sie hat auch einen Zeugen, den Fahrzeugführer.
Anklage wird da nicht gleich erhoben, zumeist ergeht zunächst ein Strafbefehl oder das Ding wird gleich mit Auflagen oder gar ohne eingestellt. Erst wenn das nicht der Fall ist oder Einspruch erhoben wird, geht das vor Gericht weiter.
Mittelfinger zeigen ist sehr teuer. Wenn du aber sagst, das du nichts gesehen hast......bleibt es vielleicht bei Aussage gegen Aussage.
ALSO in amerika kann man dafür in knast kommen aber ich denke mal weil das keine körperverletzung oder ähnliches ist bekommt man dafür in deutschland wenn überhaupt nur eine kleine strafe und du als beifahrer solltest eig aus der geschichte raus sein