Beifahrer zeigt Mittelfinger?

9 Antworten

Dir selber gar nichts, deinen Freund könnte eine Strafverfolgung wegen Beleidigung, § 185 StGB ereilen.

Du selber könntest bei der Polizei Angaben zum Hergang der Nötigung durch das Paar machen, deinen Kumpel als Zeugen nennen. Die Polzei wird dann automatisch die Ermittlungen aufnehmen, da Nötigung ein Offizialdelikt ist.

Das macht die Beleidigung zwar nicht ungeschehen, aber das Ende vom Lied wird wahrscheinlich sein, das das Pärchen den Strafantrag zurückzieht (Beleidigung ist ein Antragsdelikt). Allerdings sollte man nciht außer Acht lassen, das das bei der Nötigung nicht geht. Die Einstellung hängt dann von der Staatsanwaltschaft ab.

Irgendjemand hat hat geschrieben das ihr dabei von dem Paar gefilmt wirden seid. Das geht aber aus deiner Frage nicht hervor. Sollte das der Fall sein hast Du zusätzlich, und auch dein Freund unabhängig davon, die Möglichkeit Anzeige wegen Verstoß gegen § 33 Kunsturhebergesetz (Persönlichkeitsrechtsverletzung) zu stellen und Schadenersatz und Schmerzensgeld einzufordern. Denkbar ist auch eine Strafverfolgung nach § 201a StGB, den sogenannten "Paparazziparagraphen".

AalFred2  13.02.2018, 12:48

Nana, das Filmen ist nicht verboten, nur das Verbreiten und das auch nach §22 u. 23 KunstUrhG. Hier liegt also keine strafbare Handlung vor. Die Erwähnung von §201a ist dann hier vollkommener Unsinn.

Hallo!

So etwas kann angezeigt werden, aber in der Regel steht da Aussage gegen Aussage & solange dafür keine echten Beweise in Form von Zeugen, Filmen oder Fotos - die aber auch ggf. nicht verwertbar wären ("Recht am Bild", Filmen/Fotografieren ohne Erlaubnis der Person, ist datenschutzmäßig ein heikles Thema!) - vorhanden sind, verläuft so etwas im Sande nach dem Motto "im Zweifel für den Angeklagten".

Meist wird so etwas ohnehin nicht angezeigt, nachdem der erste Brass vergangen ist & die meisten wissen, dass solchen Klagen in der Regel niemandem etwas bringen außer Stress und Hektik.

Ich würde mir an deiner Stelle erstmal keine Sorgen machen!

Dir droht gar nichts. Sie könnten deinen Beifahrer wegen Beleidigung anzeigen. Ihr hingegen könntet sie wegen (versuchter) Nötigung anzeigen. Daher macht ihr beide den besten Deal, wenn ihr es einfach gut sein lässt.

toliktolik2 
Beitragsersteller
 13.02.2018, 09:37

Was droht eigentlich dem Beifahrer?

Ich hab ihn zum Arzt grfahren umd der ist Krank, also konnte er nicht Klar denken ( Bescheinigung liegt vor

TechnologKing72  13.02.2018, 09:45
@toliktolik2

Ja eben, dem Beifahrer droht eine Anzeige wegen Beleidigung und somit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, aber ich kann dir gleich sagen, dass so ein Verfahren eh wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Eine geistige Beeinträchtigung aufgrund einer nicht-psychischen Krankheit dürfte allerdings nicht ausreichen, um eine Strafmilderung zu erhalten, er hätte komplett im Delirium sein müssen, so, dass er nicht mehr weiss, was man tut. Bei Alkohol beispielsweise wird die Schuldunfähigkeit teilweise erst bei 3.3 Promille angenommen.

Smartass67  13.02.2018, 09:46
@toliktolik2

Naja, das mit der Nötigung... da muss er schon heftig drängeln und drohen und versuchte Nötigung gibt es nicht.

Was den Stinkefinger angeht: In 99,9% der Fälle erfolgt keine Anzeige. Also vergiss das Thema.

TechnologKing72  13.02.2018, 11:55
@Smartass67

Doch natürlich gibt es eine versuchte Nötigung, Absatz 3:

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Im Strassenverkehr wird die Nötigung im Allgemeinen recht schnell angenommen, da man davon ausgehen muss, dass die Gesamtsituation auf alle Beteiligten bedrohlich wirkt.

Womit du natürlich recht hast, ist, dass es kaum eine Anzeige geben wird.

Du bist lediglich für die Sicherheit deines Beifahrer verantwortlich, für sein handeln haftest du nicht. Das schlimmste was Passieren kann, ist dass du ein Schreiben bekommst in dem du Aufgefordert wirst Angaben zu seiner Person zu machen, weil er eventuell/ nicht zwangsläufig, eine Anzeige bekommen hat.

toliktolik2 
Beitragsersteller
 13.02.2018, 09:36

Was droht eigentlich dem Beifahrer?

Ich hab ihn zum Arzt grfahren umd der ist Krank, also konnte er nicht Klar denken ( Bescheinigung liegt vor

KKatalka  13.02.2018, 09:43
@toliktolik2

Kommt darauf an, in der Regel droht "glaube ich" wegen Beleidigung ein Bußgeld. Wenn er Krankheitsbedingt nicht klar denken konnte, kann es auch auf eine unzurechnungsfähigkeit ausgehen. Was so viel heißt wie, er kommt mit einem Blauen Auge davon (sprichwörtlich).

ZuumZuum  13.02.2018, 11:45
@KKatalka

Beleidigung ist eine Straftat, dafür gibt es kein Bußgeld mehr sondern eine Geldstrafe.

Allerdings ist das ungefragte Filmen von Personen ebenfalls strafbar. Als Beweismittel taugen solche Videos, außer zur Selbstbelastung, nichts vor Gericht.

Hallo,

dass "die Leute" ein Video aufgenommen haben, heißt ja noch lange nicht, dass sie auch was unternehmen werden.

Alleine der Ärger und der Aufwand, den sie selbst dadurch haben werden, wird sie höchstwahrscheinlich davon abhalten.

Wenn nicht, dann musst nicht du dich verantworten, sondern dein Beifahrer.

Dass ihm da irgendeine Krankheit und irgendeine Bescheinigung was nützt, bezweifle ich aber.

Nicht jede Krankheit heißt auch gleich, dass man wirklich nicht klar denken kann und dass man nicht für sein Tun und Handeln verantwortlich ist.

Natürlich darf man den Verkehr nicht behindern, aber du machst es vollkommen richtig, wenn du deine Fahrweise deinem Können und vor allem den Wetterverhältnissen anpasst.

Viele Grüße

Michael