"Alte" LKW-Fahrerkarte - wohin damit?
In den nächsten Tagen läuft meine alte Fahrerkarte ab, die neue ist schon griffbereit. Die alte muss ich ja zur Nachweispflicht noch 28 Tage mitführen. Aber was dann? Aufbewahren (wie lange?)? Vernichten? Weiterhin mitführen? Der Gesetzestext geht hierauf nicht ein:
§ 6 FPersV ( Fahrpersonalverordnung )
1Der Fahrer hat auch nach Ablauf der Gültigkeit die Fahrerkarte noch mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug mitzuführen. 2Bei Umtausch der Fahrerkarte entsprechend Artikel 14 Abs. 4 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 hat der Fahrer die Ausdrucke seiner Tätigkeiten für die dem Umtausch vorausgehenden 28 Kalendertage ebenfalls 28 Kalendertage mitzuführen.
3 Antworten
Nach den 28 Tagen Mitführpflicht vernichtest Du sie entweder, oder behälst sie als Andenken auf.
Ich hab auch noch ne alte Scheibe zu Hause von einer super Tour. Wer weiß, wann die sich die nächste Sache ausdenken und die Karte dann Vergangenheit ist.
Vielleicht wird irgendwann ein Chip im Oberarm implantiert.... ;-)
Enormer Wert also. Fragt sich nur für wen....? ;-D
Rainer hat auch schon den neuen Datenchip als Int.... Pier... :)) Jedesmal wenn Fahrer die Toilette aufsuchen müssen, wird durch die Scan Klobrille alles autom ausgelesen. Ich wette soweit kommt es noch :-)
Dann spart man sich aber das Aufschreiben, wann und wo man das stille Örtchen aufsucht. Einfach den Chip so programieren, daß es automatisch an das Finanzamt übermittelt wird. ;-D
Glaube nicht, dass Du die anschliessend noch aufheben musst. Aber stopf sie doch im Zweifelsfall erst mal in ne Schublade. Nimmt ja nicht viel Platz weg und frisst kein Brot :)
Bei meinem Mann wurde die alte eingezogen, als die neue ausgestellt wurde, aber ich glaube, das lag daran, dass er das Land gewechselt hatte und die deutsche eben von der englischen Behoerde einkassiert und vernichtet wurde, bevor die englische ausgestellt wurde.
Leuchtet ja auch ein. Aber in einigen Regierungsbezirken wird die alte sofort vernichtet, und für die 28 Tage Nachweispflicht muss ein Ausdruck der alten mitgeführt werden. Offenbar eine Massnahme, um dem Missbrauch vorzubeugen...
Hätt ich jetzt auch aus Gefühl so gemacht. Aber wer weiss, wer die nochmal sehen will...ist ja immer noch ein offizielles Dokument. Und Beamte kommen auf die wunderlichsten Ideen... XD
Da auf der Fahrerkarte Daten über deine Lenk- und Ruhezeiten abgelegt sind (aber das weißt du ja), muss die Polizei noch den letzten Monat nachvollziehen können, und nicht nur die deutsche Polizei, auch die im EU-Ausland. Deshalb musst du sie in dieser Zeit unbedingt mit dir führen.Danach kannst du sie wegwerfen. Es gibt darüber hinaus keine Nachweis- oder Aufbewahrungspflicht. Im Gesetz geht man deshalb nicht darauf ein, weil es weiter keine Vorschriften gibt.
Ich hab auch manche Scheiben zuhause, die ich nicht abgeben wollte, da diese einen enormen Wert darstellten. ;-))