Miterbe blockiert alles?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Bitte um Geburtsurkunde 

.

Du bist doch sicher alt genug, um Dir selbst (D)eine Geburturkunde beim Standesamt austellen zu lassen.

Wieso brauchst Du den Miterben dazu ?

Nehme es selbst in die Hand.

GutenTag2003  17.08.2020, 20:55

Danke für den ⭐

Eri1964 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 19:45

Ich brauche die Geburtsurkunde des Miterben und die Vollmacht dass ich ihn mit in den Erbschein eintragen lassen darf .

GutenTag2003  16.08.2020, 19:47
@Eri1964

Erledige Deinen Part und überlasse das andere dem Nachlassgericht.

Eri1964 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 20:35
@GutenTag2003

Danke für deinen Tipp 🤙🏻

sassenach4u  17.08.2020, 08:20
@Eri1964

Nein, brauchst du nicht, du gibst ihn nur als Miterben an, mehr nicht.

Du kannst ihm mitteilen, wenn er nicht innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlagen hat, hat er das Erbe automatisch angetreten. Dann kann er auch helfen. Vielleicht ist der Fristbeginn auch erst das Anschreiben des Amtsgerichts.

Solange kein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt ist, kann sich die Erbengemeinschaft nicht auseinander setzen. Inwieweit das Gericht auf Grund deines Antrages die Identität des Erben von sich aus prüft und dir den Erbschein erteilt: weiß ich nicht.

Nur wenn es jetzt schon so anfängt? Und ihr wollt mit 6 Personen ein Haus verkaufen und müsst gemeinsam zur Bank um Konten aufzulösen- oh weh.

Blockieren kann er solange er lustig ist. Es gibt noch den Begriff des Abwesenheitspfleger - müssen Voraussetzungen erfüllt sein und schmälert den Nachlass.

Warte doch erst einmal ab, was vom Nachlaßgericht erreicht wird, sie haben doch Möglichkeiten, wenn er nicht reagiert, den Erbschein trotzdem zu erlassen. Sie werden ihm eine Frist setzen, hält er diese nicht ein, gibt es die Möglichkeit ohne sein Einverständnis oder einer Erbausschlagung den Erbschein auszustellen.