Miterbe blockiert alles?
Hallo zusammen ,
was passiert eigentlich wenn ein Miterbe alles blockiert ?
Hier im Moment :
Bitte um Geburtsurkunde und Vollmacht damit ich einen Gemeinschaftserbschein beantragen kann .
Wir sind mit 6 Personen und einer blockiert .
Wie lange kann er alles blockieren ?
Das Amtsgericht wird ihn ja anschreiben und wenn er sich da auch nicht meldet ?
Was passiert dann ?
Er hat nur einen Anteil von 8,33 Prozent und kann alles blockieren ?
Den Hausverkauf und alles ?
vielen Dank für Eure Antworten
3 Antworten
Bitte um Geburtsurkunde
.
Du bist doch sicher alt genug, um Dir selbst (D)eine Geburturkunde beim Standesamt austellen zu lassen.
Wieso brauchst Du den Miterben dazu ?
Nehme es selbst in die Hand.
Danke für den ⭐
Erledige Deinen Part und überlasse das andere dem Nachlassgericht.
Danke für deinen Tipp 🤙🏻
Nein, brauchst du nicht, du gibst ihn nur als Miterben an, mehr nicht.
Du kannst ihm mitteilen, wenn er nicht innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlagen hat, hat er das Erbe automatisch angetreten. Dann kann er auch helfen. Vielleicht ist der Fristbeginn auch erst das Anschreiben des Amtsgerichts.
Solange kein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt ist, kann sich die Erbengemeinschaft nicht auseinander setzen. Inwieweit das Gericht auf Grund deines Antrages die Identität des Erben von sich aus prüft und dir den Erbschein erteilt: weiß ich nicht.
Nur wenn es jetzt schon so anfängt? Und ihr wollt mit 6 Personen ein Haus verkaufen und müsst gemeinsam zur Bank um Konten aufzulösen- oh weh.
Blockieren kann er solange er lustig ist. Es gibt noch den Begriff des Abwesenheitspfleger - müssen Voraussetzungen erfüllt sein und schmälert den Nachlass.
Warte doch erst einmal ab, was vom Nachlaßgericht erreicht wird, sie haben doch Möglichkeiten, wenn er nicht reagiert, den Erbschein trotzdem zu erlassen. Sie werden ihm eine Frist setzen, hält er diese nicht ein, gibt es die Möglichkeit ohne sein Einverständnis oder einer Erbausschlagung den Erbschein auszustellen.
Ich brauche die Geburtsurkunde des Miterben und die Vollmacht dass ich ihn mit in den Erbschein eintragen lassen darf .