Mitbewohner ausgezogen. Dürfen wir die Schlösser tauschen!
Hallöchen,
wir wohnen in einer 3er WG ( 2 Mädels 1 Mann, jeder hat für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag mit 1/3 der Wohnung)und haben uns von unserem Mitbewohner zum 31.12 trennen müssen. Das ganze ist relativ unschön seinerseits abgelaufen, naja nun ist er gestern ausgezogen (wir waren leider nicht da) hat sein Zimmer abgeschlossen und die Schlüssel mitgenommen. Das Problem ist, wir müssen das Zimmern noch bis zum 01.01 streichen da dann eine neue Person einzieht
Dürfen wir das Türschloss austauschen bzw seine Zimmertür (Sollte dabei ein Schadenentstehen zahlen wir den natürlich) knacken ? Seine Sachen sind ja raus und wir würden ihm leider zutrauen das er in der NAcht hier steht und uns die Butze leerräumt oder sonst was...
Ist vllt übertrieben, aber wir haben leicht Panik bei der Vorstellung hier zu schlafen wenn er jederzeit wieder in unserer Wohnung stehen kann. Die letzten 3 Monate waren der reinste Psychoterror.
Telefonisch sind weder er noch unser Vermieter erreichbar und wir sind ein wenig ratlos was wir jetzt tun sollen..Kann er wenn er vor der Tür steht noch Zutritt zu der Wohnung verlangen obwohl nichts mehr von ihm da ist, er aber noch bis zum 31.12 Mieter des Zimmers ist ? Wir haben erstmal ne große Klappe gehabt und meinten wenn er auszieht hat er hausverbot. Aber HAusverbot und Mietrecht dürften ja wohl 2 verschiedene Sachen sein oder ?
Gruss
Chrissi und Anna
8 Antworten
Also gross ahnung davon hab ich nicht... Aber wenn ihr von der Wohnungstür den Schlüssel quer im Schloss last kann jemand der draussen steht logischerweise nicht aufschliessen... so schlaft ihr auf jedenfall ruhig.
schlafen ja, aber sie haben ja auch Angst, dass er in die Wohnung kommt, wenn sie nicht da sind.
Zu wann hat er denn gekündigt?
Hat die neue Person auch schon einen Mietvertrag zum 1.1.13?
Da der Vermieter nicht zu erreichen ist, würde ich einfach handeln.
Dass halte ich für falsch. Die Fragestellerin hat das Zimmer des Mieters nicht zu streichen. Diese Details fehlen in der Frage.
Ja, darfst du dein Türschloss wechseln. Du mußt nur, wenn du ausziehst, das alte Türschloss wieder Tauschen.
Wozu soll denn das Zimmertürschloss der Fragestellerin gewechselt werden?
jeder hat für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag mit 1/3 der Wohnung
euer "mitbewohner"hat die selben rechte wie ihr,ihr dürft nur mit seiner zustimmung in sein zimmer.
Schon richtig und den Zugang würden wir ihm ja auch gewähren wenn wir da sind. Nur haben wir keine Lust die nächste 2 Tage hier zu sitzen und Wache zu halten und die Nacht ist ja auch nochda. Mal ganz davon ab das er hier nichts mehr hat und eigentlich hier nichts mehr zu suchen hat.
Woher willst du denn das wissen? Hat der Mieter das Zimmer an den Vermieter bereits zurückgegeben?
Eigenes Zimmerschloss zu wechseln ist Quatsch. Wohungstürschloss zu wechseln ist verbotene Eigenmacht und könnte teuer werden. Zimmertürschloss des ausgezogenen Mieters zu wechseln ist Hausfriedensbruch, Einbruch und Sachbeschädigung - also teuer und strafbar. Warum müsst Ihr das Zimmer pinseln? Liegt eine Beauftragung des Vermieters vor?
31.12 wir reden hier über 2 Tage. Ist zwar nicht viel aber wie gesagt. Wir müssen streichen und haben ein bissl Panik das er hier Nachts in der Wohnung steht. Neue Personhat Mietvertrag ab 01.01.2013