Mit welcher Höhe an Bußgeld muss ein Wirt rechnen, der die Sperrzeit (Biergarten) nicht einhält?
Mit welcher Höhe an Bußgeld muss ein Wirt rechnen, der die Sperrzeit (Biergarten) nicht einhält?
4 Antworten
Gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 6 des Gaststättengesetzes i.V.m § 28 Absatz 3 GastG, ist bei einem Verstoß gegen die Sperrzeit ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR möglich.
Das aber natürlich nur in absoluten Härtefällen. Wie hoch das Bußgeld überhaupt aussieht, und ob überhaupt ein Bußgeld ausgestellt wird, liegt im Ermessen des zuständigen GEwerbeamtes, und ist daher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Das ist von Gemeinde/Stadt zu Gemeinde/Stadt unterschiedlich... beim ersten Vergehen passiert meistens nichts, aber wenn es sich wiederholt, kann es schon 500 oder 1.000 € kosten...
Das ist wohl nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich.
Am besten fragst Du mal das zuständige Amt.
Die Busgelder sind unterschiedlich. Beachte jedoch, dass sich auch die Gäste strafbar machen, wenn sie nach der Sperrstunde angetroffen werden.