Bekommt man das Rollstuhlschild (fürs Auto) wenn man selber nicht fährt?
Ich sitze seit kurzem im Rollstuhl (kann allerdings noch etwas gehen, meine Lähmungserscheinungen sind psychosomatisch) und wollte mich erkundigen nach dem Rollstuhlschild fürs Auto. Ich hatte vor das in naher Zukunft zu beantragen (hab mir den Namen der zuständigen Behörde notiert, kann mich aber jetzt nicht mehr dran erinnern). Meine Mutter behauptet jedoch dass man es nicht bekommt wenn man nur Beifahrer ist und nicht selber fährt. Nur diejenigen die selber Auto fahren würden das Schild auch kriegen. Stimmt das?
7 Antworten
Hallo fantasyhero,
zunächst ist bei deiner Frage nicht ganz klar, auf was sich das "Schild" beziehen soll. Geht es um den Behindertenparkausweis oder um ein echtes Schild/Aufkleber?
Der Behindertenparkausweis ist ein Ausweis, den man vorne in das Auto legt (wie eine Parkscheibe) und der dazu berechtigt, Behindertenparkplätze zu nutzen, die meist etwas breiter sind und näher an den Eingängen liegen. Diesen Behindertenausweis bekommst du, wenn du das Merkzeichen aG hast. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob du selbst Fahrer bist oder "nur" Beifahrer. Die Behindertenparkplätze sollen ja allen Personen beim Ein- und Aussteigen helfen, demnach auch dem Beifahrer.
Ansonsten gibt es unzählige Schilder und Aufkleber, die man rund um das Auto befestigen kann. Beispielsweise im Heckfenster oder am Kofferraumdeckel, damit Autofahrer nicht zu dicht daran parken und man den Rollstuhl gut aus dem Kofferraum bekommen kann. Solche Schilder/Aufkleber kannst du beispielsweise im Baumarkt kaufen oder auch im Internet bestellen. Du darfst sie sogar ins Auto kleben oder daran befestigen. Sie berechtigen dich jedoch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Hoffe, ich konnte helfen.
Hier musst Du zunächst einmal grundlegend unterscheiden. Du kannst Dir natürlich jederzeit ein Schild (Aufkleber) dieser Art besorgen: https://www.buddelbini.de/gfx/blechschilder/as321452.jpg Rechtlich (!) gesehen hat dieses Schild jedoch keinerlei Bedeutung, was die Auswahl eines Parkplatzes betrifft. Hierzu benötigst Du schon einen Parkausweis, wie ich ihn im Link angegeben habe. Diesen Parkausweis kannst Du u.U. auch für ein Fahrzeug beantragen (!!!), welches Du selbst nicht fährst. Hier müssen aber die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein!
Du hast Dir ja richtig Mühe gegeben! Ich möchte nur noch hinzufügen, daß ein Parkausweis für einen Rolli-Parkplatz schon lange nicht mehr an das Auto, sondern an die Personn gebunden ist.
Das ist auch gut so, denn so kann ich in jedes Auto steigen und der Fahrer ist berechtigt einnen solchen Parkplatz zu nutzen, wenn mein Ausweis deutlich sichtbar ausliegt.
Hier gibt es mal wieder Antworten die zum heulen sind. Es gibt einen Behindertenparkausweis den man bekommt wenn man das Merkzeichen aG bzw. Bl im Schwerbehindertenausweis hat. Diesen Parkausweis bekommt man in der Regel beim Ordnungsamt und dieser Ausweis ist Personengebunden. Wenn du also das Merkzeichen aG in deinem Schwerbehindertenausweis hast kannst du diesen Ausweis bekommen. Dabei muss man Wissen das man das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbenhindert) bekommt man allerdings nicht automatisch weil man auch einen Rollstuhl benutzt.
Man "bekommt" üblicherweise OHNE eigenes Bestreben\Bemühungen NUR Krankheiten, Falten oder graue Haare. Um das Rolli-Piktogramm (blauer Hintergrund mit weißem Rand und weißem Rolli-Piktogramm muß man sich SELBST intensiv kümmern: Es gibt diverse Hersteller, die man sich "internetmäßig" zu Diensten machen kann, was aber nicht gerade billig ist! Auch Rollifahrern wird NICHTS geschenkt!
Einen Rollstuhlaufkleber kannst du dir sogar im Baumarkt oder in Ebay kaufen.
Einen Parkausweis musst du allerdings erst beantragen und den bekommst du auch nur, wenn du das Merkzeichen aG hast. Hast du überhaupt schon ein Merkzeichen?
Parkausweis "Rollstuhlfahrer": https://www.mannheim.de/sites/default/files/media_center_image/23237/120330_sbh-parkausweis.jpg