Elektrorollstuhl Kmh erhöhen trotz Gutachen?
Hallo,
Mein Chef ( körperbehindert, Rollstuhlabhängig) hat folgendes Problem:
Er besitzt einen Elektrorollstuhl der aus behinderungsbedingtem Grund KmH beschränkt ist. Der TÜV Gutachter hat bei dem letzten Gutachten eine maximal Geschwindigkeit von 3.3 kmh angeordnet. Der Grund: Durch die vorhandene Sehbehinderung entstand die Meinung das die niedrige Geschwindigkeit für die Sicherheit des Rollstuhlfahrers und der Öffentlichkeit gegeben ist, jedoch eine erhöhte Geschwindigkeit zu gefährlich sei.
Durch die niedrige Geschwindigkeit allerdings hat mein Chef das Problem, dass er nicht ohne Eigengefährdung über eine Ampel fahren, ohne das diese schon Rot ist, ehe er diese überquert hat.
Ein erneutes Gutachten allerdings lehne er ab, da er Erfahrungsgemäß durch seine Behinderung weiß, das die Warscheinlichkeit sehr Hoch ist, bei dem nächsten Gutachten durchzufallen, und somit seine persönliche Freiheit massiv beschnitten wäre.
Nun die Frage an euch:
Gibt es unabhängig von solchen Gutachten, möglichkeiten, eventuell auch über den Rechtsweg , eine höherstufung der Maximalgeschwindigkeit zu erreichen, damit ein sicheres überqueren von Ampeln ohne Gefährdung gewährleistet wäre?
Wären für Lösungsansätze sehr dankbar
Vielen Dank im Vorraus
5 Antworten
Radarfallen für Rollstühle existieren nicht. Ich würde daher zur Selbsthilfe greifen und einen Turbo einsetzbar machen. Das geschieht einfach durch Zuschalten einer Batterie in die Plusleitung z.B. 6 Volt bei einem 12 Volt Antrieb. Das ist technisch einfach zu realisieren und es besteht auch keine Überhitzungs-Gefahr für den Motor, da der Turbo nur kurzzeitig läuft.
Wie ich den Betrieb hier kenne, werden jetzt einige ganz Brave laut protestieren. Für diesen Fall 2 andere Vorschläge:
- a) Eingabe bei der Stadt, die Füßgängerampeln behindertengerecht einzurichten.
- b) Dein Arbeitgeber clipst an die Rollstuhlseite ein rot blinkendes Fahrradrücklicht - (und ich bin sicher, dass auch hier einige Law-and-Order-Typen es besser wissen wollen)
Es ist VÖLLIG NORMAL dass Fußgängerampeln an besonders breiten Straßen schon wieder auf Rot schalten, während Fußgänger noch auf dem Überweg sind. Die sollten dann so zügig wie möglich diesen Weg zu Ende gehen.Es gibt ja Rollis, die SCHNELLER als sechs km\zu fahren in der Lage sind. Häufiger Nachteil dieser Dinger: Sie sind oft nicht so besonders wendig und können in "engen Ecken" problematisch zu rangieren sein. Zusätzlich muß für das Fahrzeug eine "Mofaversicherung" abgeschlossen werden. Die Nutzung von Radwegen wäre damit TABU.TÜV-Gutachten im "Gesundheitsbereich"( Führerscheine für Körperbehinderte) stehen nach MEINER Erfahrung fast schon ÜBER dem Gesetz. MPU(Idiotentest) dürfte allgemein bekannt sein: DARAN kommt KEINE Behörde vorbei.
Durch die niedrige Geschwindigkeit allerdings hat mein Chef das Problem, dass er nicht ohne Eigengefährdung über eine Ampel fahren, ohne das diese schon Rot ist, ehe er diese überquert hat.
Die Gefährdung hat jeder im Straßenverkehr. Und zumindest rein rechtlich ist es so, daß jeder, der die Straße bei Grün betritt (befährt), diese auch noch fertig überqueren darf, selbst wenn sie dann rot wird.
Es gibt auch ältere Menschen, die langsam(er) sind, die können sich nicht "frisieren".
Sollte er wirklich mal jemanden anfahren, kann er sich sicher sein, daß sein Rolli dann geprüft wird. Ich würde das Risiko nicht eingehen.
Ich denke, die Ampelsache ist nur eine Ausrede (da kein echtes Problem), er will einfach nur schneller vorankommen. Der Wunsch ist zwar absolut verständlich, aber legal wohl nicht zu erreichen.
Und? Was hat das mit der Frage zu tun?
Natürlich gibt es schnellere Rollstühle, aber wenn eine Person per Gutachten auf 3,3 km/h begrenzt ist, hebelt das ein anderer Rollstuhl nicht aus.
Dass Fußgängerampeln relativ schnell wieder auf "Rot" schalten, ist völlig normal und ändert NICHTS daran, dass man die begonnene Überquerung der Strasse OHNE SALTO SCHLAGEN ZU MÜSSEN zu Ende bringen kann. Schnellere E-Rollis, die MEHR als sechs(6) km\h fahren können, haben den Nachteil, dass man die mit einem kostenpflichtigen Versicherungskennzeichen ausstatten MUSS: je nach Lenktechnik sind die dann aber in beengten Wohnverhältnissen NICHT unbedingt brauchbar: Ich habe mal leihweise so ein Gerät gehabt und wäre OHNE kräftige FREMDE Hilfe WEDER zur Toilette, noch ins Bett gekommen, weil der Apparat so unhandlich war.
3,3 ist die Schrittgeschwindigkeit und die darf nicht erhöht werden. Normalerweise bist du auch zu Fuß nicht schneller unterwegs (außer noch jung und sehr fit) und kommst deshalb besser über die Ampel.
"Schrittgeschwindigkeit" heisst SECHS) KM\h!!! Wenn z.B. ein LKW "TÜVmäßig" so weit heruntergeregelt ist, kann man den OHNE Führerschein sowie ohne Zulassung im Straßenverkehr betreiben.
6km/h ist Schrittgeschwindigkeit. Er ist also nur halb so schnell ;)
Trotzdem reicht das, wie ich schon unten (oder steht es jetzt oben) geschrieben habe.
da stimme ich voll zu.
Die Problematik besteht darin, das er eine gewisse Reaktionszeit benötigt, um zu erkennen, dass die Ampel grün ist. Da wir es schon mehrmals getestet haben, und er jedesmal mitten auf der Straße stand, wo die Ampel schon wieder rot, sehen wir dort eine massive Gefährdung durch die Autofahrer.
Dann darf er nicht mehr alleine am Straßenverkehr teilnehmen. Das ist dann für alle ja eine große Gefahr für a l l e!
Einen schnelleren Rollstuhl bekommt er dann ganz gewiß nicht.
Doch: schnellere Rollis, die MEHR als 6km\h fahren können, gibt es schon. Der Nachteil ist, dass solche Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung (Mofa-Kennzeichen) benötigen. Das größte Problem dabei dürfte in der Rolli-Finanzierung durch die Krankenkasse bestehen, weil die Kassen nach Möglichkeit KEINEN Cent MEHR bezahlen möchten, als unbedingt nötig ist. Wer den Rolli auf EIGENE Kosten anschafft, der kann auch SELBST über die maximale Geschwindigkeit entscheiden.