Mit Motorrad überholt, Gegenverkehr hupt, Anzeige möglich?
Hallo! Als ich gestern unterwegs war habe ich mit meinem Motorrad im Stau einige Fahrzeuge überholt. Beim Überholvorgang, ungefähr auf gleicher Höhe zum überholten Fahrzeug, kam Gegenverkehr in Sicht. Der Überholvorgang konnte aber noch problemlos und sicher beendet werden. Das entgegenkommende Fahrzeug war jedoch noch weit entfernt und musste nicht Bremsen.
Eine Gefährdung ist also im Grunde auszuschließen.
Es hat jedoch beim vorbeifahren gehupt. Kann sich der nachfolgende Fahrer (der Überholte) das Kennzeichen notieren und zur Anzeige bringen? Eine Identifikation hat nicht stattgefunden. Welche Strafe ist zu erwarten (bei Probezeit?)(ggf. Ordnungswidrigkeit) Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten
5 Antworten
Da wird wohl nichts kommen.
Das geschieht täglich, aber die Allerwenigsten machen sich die Mühe zur Polizei zu fahren.
Trotzdem kann man das natürlich zur Anzeige bringen, denn es handelt sich ja um eine Ordnungswidrigkeit.
Ein Überholen mit Behinderung des Gegenverkehrs ist noch keine Gefährdung des Straßenverkehrs. Das ist eine OWi wofür es eigene Tatbestände gibt, siehe 19BKat.
Wegen was denn bitte eine Anzeige? Und auf welcher Beweisgrundlage? Mit welchem Zeugen?
Keiner erkennt dich aufm Motorrad und wenn der Fahrer alleine war ist es sowieso hoffnungslos für ihn weil er keinen Zeuge hat.
Nur die Ruhe, in der Regel kannst du dir auf der Straße viel erlauben solange nirgends Bullen oder Blitzer sind und es keinen Unfall gibt.
wegen einem knappen Überholmanöver? Nein
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
??? Blödsinn
vergisses! da regen sich viele auf wenn motorradfahrer überholen. lass ihn hupen wenn es ihm dann besser geht. niemand schreibt irgendjemanden deshalb auf.
ausserdem gilt etwas grundsätzliches: wenn einer zeit hat zu hupen, war es nicht knapp. in einer wirklichen notsituation hupt keiner mehr, da hat er wichtigeres zu tun.
annokrat
Ja kann er machen, glaub ich aber nicht.
Weswegen denn bitte?
Zu viel Zeitaufwandt.
Lol
Nicht?
Als ob das wer machen würde
Keine Straftat? Hätte ich nicht mit Führerscheinentzug zu rechnen? Gefährdung des Straßenverkehrs...