Mit kaputtem Spiegel in der probezeit fahren, strafe?
Hallo zusammen,
Mich hat letzte Woche en Lkw in der kurve geschnitten und mir dabei meinen Spiegel komplett abgerissen. Als ob das nicht gereicht hat, hatte er darauf fahrerflucht begangen.
Da das mein erster Unfall war und ich meinen Führerschein auch erst seit 5 Monaten habe, kenn ich mich in dem Punkt ehrlich gesagt noch nicht so aus.
Mein Fuhrpark Leiter meinte daraufhin dass ich meine Tour mit kaputtem fahrerspiegel weiter fahren dürfte/muss. Stimmt das, oder muss der Lkw auf direktem Wege in die nächste Werkstatt gefahren werden?
Falls ja, gibt es da irgendwelche Gesetzes Auszüge zum nachlesen?
Und was könnte mir für eine Strafe in der probezeit blühen wenn ich zbs meine Tour zuende bringe und erst im anschluss in die Werkstatt fahre?
5 Antworten
Das Fahren ohne die vorgeschriebenen Rückspiegel ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit und kostet im Regelfall 15 €. Kein Punkt, kein Fahrverbot und keinerlei Relevanz für den Probeführerschein.
Die Aussage deines Fuhrparkleiters war allerdings nicht richtig. Mit einem Fahrzeug, dass nicht den Vorschriften entspricht (fehlender Rückspiegel) darf man nicht fahren. Da es sich aber nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, wird es im Einzelfall möglicherweise geduldet. Aber wenn es hart auf hart kommt, könnte die Polizei dir auch die Weiterfahrt untersagen.
Ich persönlich halte Rückspiegel für eine absolut erforderliche Ausrüstung und würde daher für eine unverzügliche Reparatur plädieren. Die Strafe für einen solchen Verstoß finde ich nahezu lächerlich.
In der Regel räumt Dir die Polizei eine Zeit der Kulanz ein, in der Du den Schaden zu reparieren hast. Du bekommst also von der Polizei eine Mängel-karte, wo festgelegt wird, dass Du Dich binnen einer Woche bei der Polizei mit repariertem Schaden wieder zu melden hast.
Es kommt nicht mal darauf an, ob du in der Probezeit bist, da du generell nicht ohne einen fehlenden Außenspiegel fahren darfst.. Wenn du dabei erwischt wirst, wären die Konsequenzen aber wohlmöglich noch härter (ich kenne mich in den Strafen selbst nicht gut aus)
Dennoch solltest du das Fahrzeug umgehend reparieren lassen, bevor du weitere Touren fährst.. (nicht nur wegen deines Führerscheins, sondern auch wegen den anderen Verkehrsteilnehmern, die evtl. dadurch übersehen werden und in Gefahr geraten)
Kommt drauf an. Laut § 56 StVZO iVm Richtlinie 2003/97/EG ist der rechte Außenspiegel mittlerweile bei Neufahrzeugen verpflichtend vorgeschrieben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html
http://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2003/97/2007-01-01/deu/pdf (Seite 37-39)
Das Fahrzeug ist inzwischen wieder repariert.. Es ging im Grunde nur darum dass ich meine Tour zuende bringen sollte bevor ich in die Werkstatt fahre.
Sofern nicht der Linke fehlt sondern nur der rechte,kannst du auch ohne denfahren, das ist kein vergehen.
Auch nicht in der Probezeit.
Kommt drauf an. Laut § 56 StVZO iVm Richtlinie 2003/97/EG ist der rechte Außenspiegel mittlerweile bei Neufahrzeugen verpflichtend vorgeschrieben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html
http://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2003/97/2007-01-01/deu/pdf (Seite 37-39)
Naja es war leider der linke spiegel
Welches Fahrzeug? Welcher Spiegel? Hast du einen Rückspiegel ist der auf der Beifahrerseite nicht Pflicht. Was passiert wenn dich die Polizei aufhält kommt auf die Beamten an. Baust du allerdings einen Unfall sieht die Sache anders aus.
Kommt drauf an. Laut § 56 StVZO iVm Richtlinie 2003/97/EG ist der rechte Außenspiegel mittlerweile bei Neufahrzeugen verpflichtend vorgeschrieben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html
http://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2003/97/2007-01-01/deu/pdf (Seite 37-39)
Naja en 12tonnen limolaster
Man darf ohne den rechten außenspiegel fahren