Welche Strafe bei Parkrempler
Muss man eine Strafe zahlen wenn man einen Parkrempler verursacht hat? Besonders interessiert mich wie sich das in der Probezeit verhält? Und wir gehen hier mal nicht von Fahrerflucht aus sondern man hat ordnungsgemäß die Polizei geholt.
Vielen Dank schonmal im Voraus
9 Antworten
Ein Parkrempler ist ein Verstoß gegen die allgemeine Pflicht, sich so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird (§ 1 Abs. 2 StVO).
Dieser Verstoß kann gemäß Bußgeldkatalog wie folgt geahndet werden:
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1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt 30 Euro
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Bis auf dieses Verwarnungsgeld hat ein solcher Verstoß keine weiteren behördlichen Maßnahmen zur Folge, das gilt auch für Fahranfänger auf Probe. Denn da dieser Verstoß nicht in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen wird, erfolgt von dort aus auch keine Mitteilung an die für den Betroffenen zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese erfährt schlichtweg gar nichts von dem Unfall.
Ich habe auf einem Eisglatten Parkstreifen beim Rückwärtssetzen mit meiner Anhängerkupplung ein Nummernschild ein wenig eingebeult.Ich habe die polizei gerufen um den Schaden zu melden.Der Einsatz kostete 30,00€ Aber sonst nichts.Die Werkstatt , wo die besitzerin gefahren ist schickt mir wegen 7,00 € keine Rechnung,die kommen lieber im Sommer mal ein Bier trinken in unseren Biergarten.Aber Vorsicht NIEMALS so wegfahren das wird teuer und bringt Punkte
Parkplatz ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht. Deshalb auch keine Buß und Verwarngelder.
Bei Unfall ist es ganz einfach: Derjenige, der gefahren ist ist Schuld. Er ist Schadenersatzpflichtig. Seine Haftpflichtversicherung (oder er selbst) zahlt.
Sind beide gefahren, wird die Schuld geteilt.
Haut man ab, ist es Fahrerflucht. Das ist ein Straftatbestand, hat mit Verkehrsrecht und StVO nix zu tun.
@romar1581:
Ein Parkplatz ist kein öffentlicher Verkehrsraum???
Hoffentlich parken wir nie nebeneinander...
ob parkplatz oder nicht das spielt keine rolle,es gibt normal punkte. mir ist ein führerschein neuling mal auf einem parkplatz in den wagen gefahren,da er einen leihwagen von der werkstatt hatte ,musste die polizei geholt werden. die beiden beamtem waren sehr freundlichund nachlängerem reden waren sie dann bereit nur eine verwarnung von 20 euro auszusprechen,aber das ist nicht die norm!
punkte? für nen parkrempler? wäre mir neu
es kann 20 € Verwarngeld kosten wegen verstoß gegen § 1 StVO
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Ein für die öffentliche Nutzung bereitgehaltener privater Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum! Selbstverständlich gilt dort die StVO - und zwar nicht nur, wenn dort win Schild "Hier gilt die StVO" steht, sondern IMMER!