Mit der Partnerin zusammen ziehen, hab aber selbst leider Schulden?
Hey zusammen! Folgende Situation: meine Freundin (voll Berufstätig) und ich (ebenfalls voll Berufstätig) möchten gerne zusammen ziehen. Soweit so gut...leider ist das Problem, das ich bedingt durch eine Scheidung und Jugendamt einiges an Schulden angesammelt hab. Da ich voll arbeite, und auch mittlerweile Unterhalt für meinen kleinen Sohn zahlen kann, schmälert sich zwar die Sache vom Jugendamt, aber ein anderer Teil an Schulden bleibt mir, den ich aber nicht abtragen kann, da ich sonst unter meinen Selbsterhalt rutsche. Ich hab eine recht kleine und bezahlbare Wohnung, und mein Vermieter hat mir angeboten, in die frei gewordene, größere Wohnung umziehen zu können. Das wäre klasse, denn dort hätte mein Sohn auch ein eigenes Zimmer und ich würde mit meiner Freundin gerne zusammen ziehen. Nun, sie kennt die Situation mit den Schulden, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der GV oder sonst wer ihr was pfänden könnte. Sie kann ja nix für den Mist, der mir vor Jahren passiert ist. :-( Und ich möchte auch nicht, das Sie was zahlen soll. Die Miete und die Lebensunterhaltungskosten würden wir uns natürlich in der gemeinsamen Wohnung teilen. Viel Text, ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
5 Antworten
Durch das Zusammenziehen wird spätestens nach 1 Jahr dein Selbstbehalt gekürzt, weil du die Haushaltskosten ja nicht mehr allein bestreiten musst. Solltest du dann arbeitslos sein, würde auch der Selbstbehalt für Arbeitslose um einiges gesenkt. Als mein jtz Mann arbeitslos war (damals lag der SB bei 770€), wurde ihm der SB auf etwa 625€ gekürzt, damit er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen konnte. Dass mein Mann auch noch ein Auto unterhalten musste, und seinen Sohn jedes 2. WE von der Mutter abholte und Sonntags wieder hin brachte, was mit gesamt an die 400km für so ein WE zu Buche schlug, und ich nur einen Halbtagsjob hatte, interessierte keinen vom Amt.
LG
Bei Arbeitstätigkeit ist der SB für dich 1080€. Wenn du länger als 1 Jahr mit der Partnerin zdm wohnst, kann es gut möglich sein, dass dir zw 12 und 20% dieses Selbstbbehaltbetrages gestrichen werden. Bei 20% wäre dann ja 216€ weniger, wenn du deinen Unterhaltspflichten sonst nicht nachkommen kannst/ wenn das Amt den Unterhalt vorstreckt. Laufender Unterhalt geht vor Schulden, auch vor Unterhaltsschulden. LG
Ich hab aber ein Kind, was Unterhaltspflichtig ist, daher ist der Selbsterhalt doch höher, oder nicht? Unterhalt geht vor allen anderen Schulden.
Gut, mein jtz Mann hatte keine Eidesstattliche unterschrieben, und der Unterhalt ging ja ans Amt (die Mutter des Kindes lebte mit zweitem Mann und zwei weiteren Kindern vom Amt/ wurden vom Amt bezuschusst.) LG
Deine neue Partnerin hat nichts mit Deinen Schulden zu tun. Man kann sie nicht zur Zahlung mit verpflichten, jedenfalls nicht direkt....
Und indirekt?
Naja, sie wird für die Kosten eures Zusammenlebens sicher aufkommen, soweit Du dazu nicht in der Lage sein solltest.....das meinte ich mit indirekt.
Aber mit den eigentlichen Schulden hat sie nichts zu schaffen.
Deine Freundin hat überhaupt nichts mit deinen Schulden zu tun.
Auch wenn du sie heiraten würdest, blieben deine Schulden einzig und allein deine eigenen und die Ehefrau müsste dafür nicht mit einstehen.
Wenn ihr zusammenzieht, so solltet ihr darauf achten, dass die Frau einem möglichen Gerichtsvollzieher nachweisen könnte, welche Dinge ihr gehören.
- Ansonsten könnten auch ihre Dinge ggf. vorläufig gepfändet werden und müssten erst umständlich wieder zurückgeholt werden...
- Das gälte auch für Dinge, die eine Ehefrau von ihrem eigenen Ersparnissen etc. angeschafft hätte....
Der Unterhalt für dein Kind und die Schulden haben rechtlich erstmal nichts miteinander zu tun..., bezüglich Unterhalt steht dir ein "Selbstbehalt" zu, in Bezug auf die Schulden gilt dein "Pfändungsfreibetrag".
Lediglich auf den Selbstbehalt könnte das Zusammenleben mit der Frau Einfluss haben - aber nur dann, wenn du nicht wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind zahlen könntest.
- Dann könnte geprüft werden, ob dein Selbstbehalt durch die "Synergieeffekte" (Einsparungen durch das Zusammenleben) herabgesetzt werden könnte.
Bezüglich der Schulden hat deine Partnerin keinen Einfluss auf den Pfändungsfreibetrag.....
Deine Freundin haftet nicht für Deine Schulden, auch ein Gerichtsvollzieher wird nichts pfänden was Deine Freundin gehört.
Gib mal mehr infos
Schulden gesamt und wie hoch? Tituliert?
Gab es Pfändungsversuche und falls ja fruchtlos.
Tipp : beim kauf von luxusteilen wie smartphone. Laptop etc die Rechnung auf die freundin ausstellen lassen.
Guten morgen, die Schulden belaufen sich auf rund 10.000 Euro, es hat Pfändungsversuche gegeben, die aber aufgrund der Situation (Unterhalt, Selbsterhalt) fruchtlos blieben. Ich musste eine Eidesstaatliche unterschreiben.
Der letzte Satz ist der Entscheidende.
Durch die ev ist dein score im grottigen bereich und du hättest somit gute Chancen günstige vergleiche mit Deinen gl auszuhandeln.
Bei einem vergleichsvorschlag hat man übrigens nie selbst das geld sondern bekommt es immer von einem Familienangehörigen oder Freund zweckgebunden geliehen. (googel mal zu diesem Thema)
Manche inkassofirmen versuchen in diesem zusammenhang den lebenspartner mit ins schuldenboot zu holen. (z. B schuldanerkennungserklaerung im zusammeng mit einem abzahlungsvergl.)
Nicht darauf reinfallen
Einen Vergleich hatte ich bereits vorgeschlagen, der aber von der Inkasso Firma abgelehnt wurde. Stattdessen haben die den Betrag komplett gefordert. Das ich den nicht auf mal zahlen kann, denke ich, war klar...somit steht der komplette Betrag weiter im Raum.
Ist ein pokerspiel. Lass dir zeit, die melden sich
Wie hoch ist der Selbsterhalt denn dann? Ich arbeite ja und hab nicht vor, arbeitslos zu werden ;-)