Freundin und ich möchten zusammen ziehen, nur Jugendamt steht dazwischen. Was tun?

8 Antworten

Sie kann/ darf bis 25 da wohnen bleiben, muss es aber nicht!

Irgendwelche Infos fehlen da. Mit 21 ist das Jugendamt eigentlich nicht mehr zuständig. Gibt es noch Kinder? oder steht sie unter rechtlicher Betreuung? Wenn unter rechtlicher Betreuung, dann warum und mit welchen Bereichen? Um dir einen guten Rat geben zu können sind diese Infos wichtig.

Mikki3011 
Beitragsersteller
 13.12.2015, 00:03

rechtliche betreuer für amts wegen aamt Sparkasse usw

Sanja2  13.12.2015, 12:37
@Mikki3011

jetzt fällt es mir schwer die Antwort zu verstehen. Meinst du rechtliche Betreuung für Amtsangelegenheiten und Geldangelegenheiten? Gilt die rechtliche Betreuung für das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Mit 21 Jahren ist im Normalfall nicht mehr das Jugendamt zuständig, es sei denn es liegt ein gesonderter Einzelfall vor. Vielleicht solltest du dich einfach mal von einem Sozialarbeiter beraten lassen oder mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, wenn dass Jugendamt jedoch der Meinung ist, dass sie z.B. nicht in der Lage ist, in eine eigene Wohnung zu ziehen, wird es schwierig. Wenn sie es "nicht mehr aushält", dann solltest du mit ihr erst Recht zu einem Psychologen/Sozialarbeiter, dieser kann dann bestätigen, dass ihre Psyche darunter leidet und ggf. helfen.

Mikki3011 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 02:44

Hehe sehr gute idee danke auf  jedenfall dafür nur der Sozialarbeiter ist ganz tief in dem jugendamt mit drin der für sie aufpasst... bzw ihr betreuer ist Sozialarbeiter und ja habe auch schon überlegt ihr Rechtlicher Betreuer ist rechtsanwalt vllt mal mit dem reden nur möchte eigent nich unbedingt mit jemand vom J.a. reden weil das denke nicht gut unbedingt ausgehen wird. 

Schnittfurz  09.12.2015, 02:45
@Mikki3011

Es gibt auch Beratungsstellen, die nicht mit dem Jugendamt zusammen arbeiten. Diese Beratungen sind kostenlos.

Warum denkt das Jugendamt das es nicht gut ausgehen würde?

Mikki3011 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 02:49
@Schnittfurz

da dann mit pech mehr Strafen auf sie zu kommen allein weil sie ein aamt termin verpasst hat wurden ihr 250€ strafe vom J.a. aufgebrummt weiß klingt unglaubwürdig als sie mir das heute sagte dachte ich auch das kann doch nicht dennen ihr ernst sein 

Schnittfurz  09.12.2015, 02:53
@Mikki3011

Schnapp dir am besten deine Freundin und lasst euch von jemanden (außerhalb des Jugendamtes) beraten. Hört sich tatsächlich sehr unglaubwürdig an.

Menuett  09.12.2015, 14:05
@Mikki3011

Das Jugendamt kann solche Strafen gar nicht verhängen.

Das ist auf alle Fälle nicht richtig.

Pflegekind und Betreutes Wohnen mit 21 Jahren? Da steckt doch noch mehr dahinter!

FrauStressfrei  09.12.2015, 06:50

Wie währe es mit ganz normal kündigen? Jeder über 18 kann solche Dinge selber entscheiden !

Mikki3011 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 02:37

Sie ist als sie 1 Jahr alt war von ihren richtigen Eltern raus genommen wurden ins Heim. Daraufhin kahm sie kurze zeit danach in eine Pflegefamilie bis sie 18-19Jahre alt war und seit dem im Betreuten Wohnen. Muss dazu sagen was meine Vermutung ist warum eigent Betreutes wohnen sie hat ADHS. 

dafee01  09.12.2015, 02:43
@Mikki3011

Sie kann bei dir wohnen, niemand kann sie zwingen, im betreuten Wohnen zu bleiben. Aber du mußt dann für sie aufkommen!  Kannst oder willst du das?

Mikki3011 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 02:47
@dafee01

Sowohl als auch kann es da ich einen festen arbeitsvertrag besitze kommt montl. das geld rein und will ja auch da ich es merke wie es ihr monat für monat schlechter geht. Hab auch schon überlegt das wir es soweit übertreiben das das J.a. sie aus den betreuten wohnen raus wirft nur was wenn das nach hinten los geht... glaub allein mit dem satz merkt man schon wie momentan durch einander ich bin 

Das Jugendamt kann ihr Gelder verweigern, aber nicht das Zusammenziehen.

Sie wird halt kein Geld mehr vom JA bekommen.

Selbstredend kann sie darauf verzichten.

Ich sehe gerade, dass Du etwas von Betreuer schreibst.

Weshalb untersteht deine Freundin einer gesetzlichen Betreuung?

Das ist ja dann wieder eine ganz andere Nummer, eine gesetzliche Betreuung kann ihr den Auszug untersagen.

Mikki3011 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 19:42

naja durch adhs denk ich mal

Mikki3011 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 16:18

jap sie hat einen gesetzlichen betreuer der das amt zeug für sie macht und ein wohn betreuer so beide habe ich gefragt und beide sagen Nein zu dem ganzen :( verstehe nicht wenn man ü18ist auch wenn man vom Jugendamt ist wieso müssen die betreuer dann noch Vorschriften machen ist ja nicht so das sie dann komplett alleine wäre ich als Freund helf ihr doch auch

Menuett  09.12.2015, 16:46
@Mikki3011

Dass sie einen gesetzlichen Betreuer hat bedeutet, dass sie nicht in der Lage ist solche Entscheidungen alleine zu treffen.

Sie ist geistig nicht auf dem Stand einer normalen 18jährigen.