Warum werden Mütter im Jugendamt bevorzugt behandelt?
Ich habe das Jugendamt gefragt, ob ich meinen Sohn alleine in der Wohnung übernachten lassen kann und ich übernachte dann 2 Etagen tiefer. Die Antwort war natürlich, dass es gar nicht geht und ich dadurch meine Aufsichtpflicht verletze.
Dann habe ich gefragt was ich machen kann, wenn ich so eine Verletzung der Aufsichtpflicht bei anderen Personen festelle. Danach lieferte das Jugendamt mir eine Broschüre und eine Telefonnummer des Kinderschutzbundes. Aktion des Jugendamtes war damit beendet.
7 Antworten
Geschäftsmodell Kindeswohl = Mutterwohl
Bestechung - über den Umweg der Kinder!
Ah, so einer.
In der gewohnten Umgebung kann man ein Kind ( wie alt?) schon eher mal alleine lassen.
In einem Haus können Eltern- und Kinderschlafzimmer ja auch auseinanderliegen.
In einer nicht so gut bekannten Umgebung (wie oft ist das Kind bei Dir?) kann es eine Aufsichtsverletzung sein.
Kann, muß es aber auch nicht zwingend sein.
Der Hinweis auf den Kinderschutzbund - da solltest Du anrufen und Termine für eine Familienberatung machen lassen.
Meine Tochter ist auch seit Jahren in einer Wohngruppe der Kinderheimindustrie untergebracht. Die Küche ist im EG, die Kinder sind im 2.OG und die Aufsichtspersonen schlafen in einer abgeschlossenen Wohnung im 1.OG.
Eigentlich auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht - aber das juckt das JA nicht.
Aber wehe ich würde zuhause in einer anderen Etage übernachten, dann würde ich wahrscheinlich Probleme bekommen.
Schon befremdlich, dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird.
Du hast doch eine Antwort bekommen. Du hast gefragt, was du machen kannst, wenn du so etwas feststellst. Du hast keine Silbe davon gesagt, dass es so einen Fall gibt.
Ich habe dem Jugendamt nun geschildert, dass mein Sohn bei der Mutter allein in der Wohnung schläft. Fürs Jugendamt kein Grund zur Beunruhigung.