Mit Benzin-Scooter 40kmh verhaftet, welche Strafe?
Guten Tag,
Ich wurde gestern Abend mit meinen Benzin Scooter
angehalten. Ich bin eingendlich gar nicht gefahren, sondern nur einen Berg runter gerollt. Der Motor war jedoch noch warm, und sie sagen sie hätten ihn gehört :( Ich durfte dann auf dem Revier Blut abgeben, hatte vorher auch 2-3 Bier getrunken... Das Gerät haben sie behalten und ich habe einen Zettel wegen Strafverfolung wegen Pflichtversicherungsgesetzt bekommen...
Bin etwas panisch, mit welcher Strafe kann ich jetzt rechnen??? Bitte um schnelle Rückmeldung...
Vielen Dank
3 Antworten
Hast Du denn eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder höher [A2 oder A] ?
Wenn nicht dann kommt neben dem Straftatvorwurf "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" auch noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Dich zu.
Du musst mit einer Geldstrafe und der Entziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis rechnen.
Es handelt sich hier um eine Straftat.
Das Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung, eine "Regelstrafe" gibt es somit nicht.
Ich vermute mal das der Richter das so ähnlich einordnen wird wie das Fahren mit einem Mofa. Dann könnte sich das Strafmaß auf etwa 25 Tagessätzen belaufen, also ca. ¾ eines Monatslohnes.
Aber wie gesagt, das ist eine Vermutung und es kommt ja auch noch der fehlende Versicherungsschutz hinzu.
Wenn Du gerade Deine Fahrerlaubnis machst wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen solange das Strafverfahren noch läuft. Sollte eine isolierte Sperrfrist verhängt werden dann erst nach deren Ablauf.
Fahren ohne FE erfordert doch das Führen eines Fahrzeugs, oder sehe ich das falsch? Fürs Führen muss das Fahrzeug durch seine Motorkraft in Bewegung gesetzt werden, er hingegen stand nur bei (angeblich) laufendem Motor drauf und hat sich rollen lassen.
Das Bewegen eines Moped mit den Füßen ist auch dann kein Führen, wenn der Motor angelassen ist (BayObLG DAR 88, 244).
Fahren ohne FE erfordert doch das Führen eines Fahrzeugs, oder sehe ich das falsch?
Grundsätzlich siehst Du das schon richtig.
er hingegen stand nur bei (angeblich) laufendem Motor drauf und hat sich rollen lassen.
Ich lese das so das er angehalten wurde als er einen Berg hinab gerollt ist.
Die Aussage der Polizisten wird ergeben das ihm auch Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Vorwurf gemacht wird. Das Fahren wurde beobachtet, der Motor war warm - was soll der Richter hier anderes annehmen als das man das Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt hat?
Aber: Warum sollten sie eine Blutprobe genommen haben wenn nicht gefahren wurde? Ok, das kann auch bei Radfahrern oder Tretrollerfahrern gemacht werden - dann liegen die Grenzen aber deutlich höher als 3 Bier. Und: Einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wäre auch nur dann möglich wenn man von einer Nutzung ausgeht - das heißt also ein Kraftfahrzeug muss bewegt worden sein.
Definition für Führen: bitte die Ziff. 3.2 beachten -> Das Kfz wird in seiner Eigenschaft als Kfz auch dann geführt, wenn es ohne Motorkraft auf einer Gefällstrecke abrollt.
http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%20Download/Krimi%202005-5%20F%C3%BChren%20von%20Kfz.pdf
Hatte genau das selbe, angetrunken damit gefahren und erwischt, jedoch mit Führerschein Klasse B.
Alkotest hat gereicht- Blut abgeben hättest du verweigern sollen.
Anzeige wurde daraufhin fallengelassen
Wenn der freiwillig vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von über 1,1 Promille ergeben hat, kann er soviel verweigern, wie er will, dann wird gezapft. Darunter ist es natürlich anders. Ab 0,5 wird am Evidential gepustet, wenn man das nicht packt, wird wieder gestochen.
Noch andere Frage: Welche der Anzeigen wurden bei dir fallengelassen? Die Pflichtversicherung oder andere?
Hab leider gar keinen Führerschein, fange ihn grade an...
Mich würde die höhe der Geldstrafe interessieren?
Hab leider gar keinen Führerschein, fange ihn grade an...
Mich würde die höhe der Geldstrafe interessieren?