Darf man mit 16 Jahren einen Vollzeitjob annehmen?

6 Antworten

Such erstmal ganz intensiv weiter nach einem Ausbildungsplatz. Ansonsten läufst du Gefahr ohne Ausbildung zu bleiben. So ging es vielen - erstmal Geld verdienen, aber dann war es schwer darauf wieder zu verzichten da in der Ausbildung weniger verdient wird. Es wird immer weiter nach hinten geschoben und irgendwann hast du gar keine Chance mehr. Weite den Bereich deiner berufsintetessen weiter aus - auch im Juli gibt es noch stellen die frei sind, wenn du ein relativ guter Schüler bist.

Solange du Schulpflichtig bist, gilt für dich laut Jugendarbeitsschutzgesetz folgende Regelung:

Jugendarbeitsschutzgesetz:: (inkl. Kinderarbeitsschutzgesetz.)

§ 2 :
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Das bedeutet du darfst einen Nebenjob ausüben, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten.

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf das Kind bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung der Kinder vor dem Schulbeginn und nach 18 Uhr ist verboten. Arbeiten am Wochenende ist ebenso verboten. (§5 JArbSchG).


Marekcz15 
Beitragsersteller
 13.02.2016, 07:06

Wieso darf mein Kumpel dann 8 Stunden arbeiten ? Er besucht auch keine Berufsschule

Lavendelelf  13.02.2016, 07:10
@Marekcz15

Das kann ich dir nicht beantworten. Es stellt sich allerdings die Frage ob er das wirklich darf. Du kannst ja Jugendarbeitsschutzgesetz googlen falls du mir nicht glaubst. Lese es aber ganz und sorgfältig. - Ich kann übrigens nichts für das Gesetz, ich wollte dir lediglich deine Frage beantworten.

Nemesis900  13.02.2016, 07:13
@Lavendelelf

Das trifft nur auf die Vollzeitschulpflicht zu. Die ist beim Fragesteller allerdings schon rum. Dieser hat nurnoch eine Berufsschulpflicht.

Lavendelelf  13.02.2016, 07:17
@Nemesis900

Das ist nur richtig wenn er ein Gymnasium besucht oder ein Schuljahr wiederholt hat:

"Die Vollzeitschulpflicht umfasst in Deutschland die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht der Primarstufe und Sekundarstufe I. In Nordrhein-Westfalen dauert die Vollzeitschulpflicht gemäß § 37 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zehn Jahre. Wird ein Gymnasium besucht, dauert sie neun Jahre. Sie wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Wird die Grundschule aufgrund des Überspringens eines Jahres in der Schuleingangsphase in drei Jahren durchlaufen, wird das zusätzliche Jahr nicht auf die Schulpflicht angerechnet."

Gegebenen Falls sollte er nach der Regelung für sein Bundesland schauen. Unterschiede sind mir jedoch nicht bekannt.

Warum ein Jahr verschenken, man kann auch schon dieses Jahr mit der Ausbildung anfangen und dann kannst Du eine Vollzeit annehmen. Als ungelernte Kraft, kann er Dich von heute auf morgen wieder rauswerfen und dann. Dann hast Du nichts was Du machen kannst. Sehr unklug so eine Entscheidung, die man genau überdenken sollte. 

Marekcz15 
Beitragsersteller
 13.02.2016, 07:05

Ich habe bis jetzt leider noch keinen Ausbildungsplatz gefunden 😔

Kommt darauf an in welchem Bundesland du lebst und ob du noch Schulpflichtig bist.

Marekcz15 
Beitragsersteller
 13.02.2016, 07:03

Bayern

Nemesis900  13.02.2016, 07:07
@Marekcz15

Dort wärst du noch Schulpflichtig und kannst nicht einfach Vollzeit arbeiten gehen.

Nein darfst du nicht, da du deine 12 jährige Schulpflicht nicht erfüllt hast.

Predictable989  13.02.2016, 08:16

Schulpflicht 10 jahre
Der berufsschulpflicht unterliegt man wenn man unter 18 ist und keine ausbildungsstelle hat