MIT 0,2g KOKAIN ERWISCHT ....FOLGEN?

4 Antworten

Hallo toni

Hier geht es um Folgen , die aucf mich zukommen wenn ich meinen Führerschein machen möchte.

wenn kein Konsum nachgewiesen wurde wird dann nach Beantragung deiner Fahrerlaubnis ein äG angeordnet.

wenn du da durchfällst wird die MPU angeordnet.

wenn du die MPU bestehst, oder das äG, steht deinem Führerschein nichts mehr im Weg

wegen deiner Strafe schau zuerst einmal in diesen Link

http://www.drug-infopool.de/gesetz/niedersachsen.html

je nach Bundesland gibt es nämlich eine Eigenbedarfsgrenze, bist du unter der Grenze erwartet dich strafrechtlich nichts.

dein Bundesland kannst du rechts im Link anklicken.

führerscheinrechtlich (auch wenn es keine Strafe geben sollte) wird auf jeden Fall noch was auf dich zukommen, siehe auch das Gesetz:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Hallo toniyayo,

sofern deine Aussagen bezüglich der Ablehnung einer Aussage und die Nichtanfertigung eines toxikologischen Gutachtens zutreffend sind, hast du nichts zu befürchten.

Im Regelfall ist es bei einem strafrechtlichen Verfahren über den Besitz von Btm strafmildernd, wenn man den Kosum zugibt.

Für die Führerscheinersterteilung hätte diese Aussage allerdings gravirende folgen.

Im vorliegenden Fall hättest du mit Sicherheit eine Medizinisch-Psychlologische-Untersuchung (MPU) mit der Drogenfragestellung (B2) absolvieren müssen.

Da dies bei dir allerdings nicht zutrifft, würde ich mir an deiner stelle keine Sorgen machen.

Was möglicherweise auf dich zukommen könnte, ist die Tatsache, dass du ein Führungszeugnis-für behördliche Zwecke- beantragen musst, sofern die Führerscheinstelle über den Verstoß informiert wurde.

Wir bereits von anderen Usern geschildert muss man ganz klar den Besitz und den Konsum trennen. Du hast das BTM besessen; es hätte möglicherweise auch für eine andere Person bestimmt sein können.

Schöne Grüße

ginatilan  13.11.2012, 16:17

hast du nichts zu befürchten.

mit Sicherheit bei harten Drogen ein äG

Führungszeugnis-für behördliche Zwecke-

Fz BelegartO, ist kürzer:-)

geh besser in ein juraforum ! wird wahrscheinlich eingestellt oder ne geldstrafe geben

toniyayo 
Beitragsersteller
 11.11.2012, 15:28

ok, danke! (y)

Warum haben die kein Drogentest gemacht? Ist doch völlig egal, ob du nen Führerschein hast oder nicht, aber nen Test machen die doch immer?!

toniyayo 
Beitragsersteller
 11.11.2012, 15:31

Eben nicht, kein Test wurde durchgeführt, weil ich mich ganz normal und kooperativ gegeben habe. Folgen für den führerschein wenn mann diesen machen möchte ist die frage und nicht mentale Spekulation über test die nciht gemacht wurden....auch setzen 6. Sind hier zu 80% nur dumme Kinder im Forum??? Planchet kann keine ganzen Sätze schreiben!!!! XD haha Paul258 macht auf Moralapostel XD haha Opfer

Taboo2454  11.11.2012, 19:22
@toniyayo

Jo

Du scheinst mir hier das Kind zu sein. Normalerweise machen die IMMER nen Test, weil die das fürs Protokoll festhalten müssen, in welchem Zustand du da warst. Gerade, wenn die Kokain gefunden haben. Egal, ob du dich kooperativ verhalten hast, oder nicht. Das hat mich verunsichert -> deswegen hab ich nachgefragt. Aber beleidigend musst du hier nicht werden, wenn gerade du Hilfe von uns haben möchtest.

Denk drüber nach -.-