Mit 5g Cannabis erwischt an der Grenze Auswirkungen auf den Führerschein Konsum Konnte nicht nachgewiesen werden nur besitz und einfuhr?
4 Antworten
Nur, wenn der Konsum bewiesen ist, wird dir der Führerschein abgenommen (bzw. MPU und alles Mögliche, was mindestens 1,5 Jahre dauert).
Ansonsten über eine konkrete Strafe in deinem Fall bin ich nicht informiert.
LG
Ich spreche nicht aus Erfahrung. Wir hatten das Thema damals nur oft genug in der Fahrschule :D
Fast ein Jahr später würde mich nun mal interessieren, ob du Recht hattest.
Vielleicht schreibt uns MMighty ja mal, wie es ihm tatsächlich ergangen ist und ob deine Antwort wirklich die hilfreichste war, oder doch nur das, was er sich gewünscht hat.
Gruß Michael
@19Michael69 Im Nachhinein würde mich ein Ergebnis auch mal interessieren. Fakt ist aber, dass ich meine Informationen nicht erfunden habe.
LG, dein Namensvetter
Kommt darauf an, in NRW wird es meistens bis zu einem Besitz von 6 gr gegen eine Geldstrafe eingestellt, Führerschein wird dann auch nicht eingezogen, da müsste man euch schon den Konsum vorwerfen, was aber passieren kann ist das man nachforscht ob ihr nicht doch ab und an mal einen Joint raucht, also euer Suchtverhalten überprüft wird, und dann wird es teuer (MPU und Drogenscreening), und der Schein ist weg.
Wenn drogen Konsum nicht nach gewiesen kann also negativ... gibst doch keine mpu oder??
Wie gesagt, es wird dein Suchtverhalten untersucht und das Ergebnis wird dann entscheiden wie es weitergeht, mehr kann ich dazu auch nicht sagen, es ist auch entscheidend in welchem Bundesland es war.
Warst Du dabei mit einem eigenen Fahrzeug unterwegs, oder mit öffentlichen Transportmitteln wie Bus und Bahn ?
Erstmals mit BTM auffällig, oder grundlegend in anderer Sachlagen schon dahingehend " bekannt " ?
Ersttäter mit BTM Besitz und mit eigenem Auto, (probezeit)... Konsum Konnte nicht nach gewiesen werden beim Test....
Das wird im Nachlauf nun ganz schwierig abzuschätzen sein, da mit dem eigenen Fahrzeug hier illegal Betäubungsmittel ins Land verbracht werden sollten. Somit ist das Fahrzeug zur Vollendung einer Straftat verwendet worden und es KÖNNTE daraus eine charakterliche Uneignung zum Führen von KFZ im öffentlichen Verkehrsraum abgeleitet werden.
Da ich nicht die aktuell überwiegend gängige Rechtsprechung und Handhabe im beschriebenen Fall kenne, so sehe ich hier erst mal grob eine Chance von 50 / 50 zwischen "blauem Auge" und FE-Entzug nebst MPU-Anordnung.
Hallo Karlo,
auch bei Besitz wird in so gut wie jedem Fall die Fahrerlaubnisbehörde darüber informiert und es kann sein, dass du dich einem Drogen-Screening unterziehen musst.
Ist dieses dann positiv, hat es Auswirkungen auf deine Fahrerlaubnis.
Viele Grüße
Michael
Es gab hier schon was weiß ich wie viele Fälle, die genau das bestätigen, was ich geschrieben habe.
Da fragt man sich, warum man dann überhaupt noch antwortet, wenn Antworten als hilfreichste ausgezeichnet werden, die genau das Gegenteil behaupten.
Und nur damit kein falsches Bild entsteht - nein, ich bin nicht scharf auf das Sternchen.
Gruß Michael
Also wenn das drogen screening negativ aus fällt passiert nix mit dem lappen
Sprichst du aus Erfahrung? Also kann ich beruhigt sein wegen dem lappen...