Erwischt werden (simson Tuning)?
Servus Leute.
Habe da mal ne Frag :)
Ich besitze die Führerschein Klasse a1 und bin ich der Probezeit und besitze derzeit eine simson mit 60 ccm und nen zthydro :) Was passiert wenn die Polizei mich anhält denn meine simson is mit 50ccm eingetragen aber den Führerschein für 125ccm habe ich ja...
Bekommt man da ein Autoscheinverbot und eine Probezeit Verlängerung oder den Führerschein entzogen...? Ich weiß es leider nicht genauestens und wollte mich mal hier kundig machen... aber da die anderen posts seht alt sind und mittlerweile alles bisschen strenger is...
Helft mir bitte :)
5 Antworten
Bei was sollen wir dir helfen?
Beim Rückbau in den legalen Zustand?
Wenn du die Simson illegal lässt, kommt es darauf an, was man dir dann vorwirft.
Nur die erloschene Betriebserlaubnis oder nur der Auspuff haben keine Auswirkungen auf deine Probezeit.
Ein Verstoß "mit Gefährdung" der mit dem "falschen" Zylinder zumindest denkbar wäre, hätte die Verlängerung der Probezeit und das Aufbauseminar zur Folge.
Viele Grüße
Michael
Durch den größeren Hubraum handelt es sich nicht mehr um ein Kleinkraftrad, folglich liegt eine Änderung der Fahrzeugart vor. Durch den Auspuff kommt es vermutlich auch zu einer Verschlechterung des Geräuschverhaltens. Beides führt dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt, was dich zwischen 50 und 90€ kostet, je nachdem ob eine Umweltbeeinträchtigung stattfindet - und das kann eben auch durch zu hohe Lautstärke der Fall sein.
Fahrerlaubnisrechtlich passiert dir nichts, da mit Klasse A1"Krafträder bis 125ccm und 11 kW fahren darfst. Ich gehe davon aus, dass das Leistungsgewicht nicht überschritten wird. Ein 78,5kg schweres Zweirad darf für A1 maximal 7,85 kW haben.
Theoretisch machst du dich noch wegen Betrug strafbar, da du dir unter Vorspielung falscher Tatsachen rechtswidrig einen Vermögensvorteil zum Nachteil Dritter erschleichst - du zahlst den günstigen Beitrag für ein Kleinkraftrad, obwohl du ein Leichtkraftrad fährst, das je nach Fahreralter ein vielfaches an Beiträgen kostet, trotzdem ist die Versicherung um Schadensfall gezwungen, sich an den Vertrag zu halten.
Durch die 10ccm mehr Hubraum entgehst du einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung, hier hast du mitgedacht. Zulassungsrechtlich führst du jetzt ein Leichtkraftrad, mit <50ccm und >60km/h wäre es im Sinne der FZV ein vollwertiges Kraftrad und folglich nicht steuerbefreit.
Damit ist die Betriebserlaubnis erloschen. Folglich fährst du ohne diese und daraus resultierend auch ohne Versicherungsschutz. Beides ist nicht wirklich legal.
Ich gehe mal davon aus, dass die Probezeit verlängert werden würde (natürlich + Geldstrafe). ggf. könnte man dir die Fähigkeit ein Kraftfahrzeug zu führen auch gerichtlich absprechen. Zumindest, wenn dir ein Vorsatz nachgewiesen wird.
Sofern dss Fahrzeug haftpflichtversichert ist, besteht der Versicherungsschutz gegenüber geschädigten Dritten immer.
Gruß Michael
Das gibt nur eine Geldstrafe. Sagst hast du so gekauft und keine Ahnung davon.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und dumme Ausreden erst Recht nicht ...
Fahrzeug hat damit KEINE Zulassung und die Versicherung ist da auch raus beim Unfall Regress 5000 Euro musst du zahlen weil nicht versichertes Fahrzeug gefahren wurde .
Füherscheinentzug 3-5 Jahre dann Sperre 2-3 bevor man einen neuen beantragen darf den den Alten bekommst du NIE mehr wieder der ist entwertet worden so als wäre nie ein Füherschein gemacht worden also auch 2 Jahre Probezeit und machst du da noch mal so was geht das nicht so billig aus da stehen Haftstrafen drauf .
Nach der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt.
Diese kann von 6 Monate und 5 Jahre andauern.
Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist kann der Fahrausweis wieder erteilt werden.
Ob dann eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.
Wird die Fahrberechtigung wieder erlangt, beginnt die Probezeit von neuem.
Begeht der Fahranfänger dann Verkehrsvergehen können die Strafen in der Regel höher als gewöhnlich ausfallen.
Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Leider auch noch vorsätzlich - ist ja nicht so, dass man ihn nicht schon oft genug drauf hingewiesen hätte.
Von A bis Z vollkommen irrsinniger Blödsinn ...