trotz kindergarten pflegegeld?
hallo ihr lieben. ich habe mal wieder eine frage. mein sohn zu 100 % schwerstbehindert kommt am 1.8. in den kindergarten . er hat noch pflegestufe 1 da er erst 2 1/2 ist wollen aber wenn er 3 wird antrag auf pflegestufe 2 stellen. und jetzt meine Frage bekomme ich weiterhin mein volles pflegegeld? jason also min sohn soll 45 stunden in der woche in den kindergarten gehen da ich meine ausbild machen möchte. oder bekommt der kindergarten einen teil? und was ist mit der pflegekraft? im moment kommt für 6 stunden in der woche eine krankenschwester zu uns. kommt sie weiterhin? oder geht sie mit in den kindergarten? hoffe ihr könnt mir helfen
5 Antworten
Hallo und gute Tag, das kommt darauf an, ob das ein Sonderkindergarten oder ein Regelkindergarten ist. Bei Regelkindergarten wird das Pflegegld in voller Höhe weitergezahlt. Bei Sonderkindergharten wird die Zeit im Kindergarten anteilig angerechnet, und danach das Pflegegeld berechnet. Mf G
Gretel Poppensieker
Hast du mal darüber nachgedacht dem VdK beizutreten? Das würde in eurem Fall absolut Sinn machen, denn es werden mit Sicherheit noch viele Fragen dieser Art auftauchen. Der VdK berät dich und stellt dir auch einen Anwalt, wenn du z.B. mit der Einstufung nicht durchkommst. Der Monatsbeitrag ist nicht hoch. Du hättest immer einen Ansprechpartner und kompetente Beratung. Gerade was Pflege und Behinderung betrifft, sind die wenigsten wirklich informiert und es kann einem ne Menge durch die Lappen gehen.
Der VdK ist ein Sozialverband. Der hat uns schon in vielen Dingen geholfen. http://www.vdk.de
meine Tochter hat auch pflegegeld weiter bekommen stufe 3 obwohl sie in die Lebenshilfe ging bzw. geht von 8 - 14.45 uhr . wenn ihr 4 wochen in einer klinik seid, wird das pflegegeld auch fortgezahlt, bis zu 4 wochen . vdk hilft wirklich gut, wenn du mal widerspruch wegen irgendetwas einlegen mußt!!! alles gute Euch
wende dich mit solchen Fragen bitte an den betreueenden Arzt und die Behörden, es ist unwahrscheinlich dass hier eine wirklich qualifizierte Antwort kommt, am ende könnte das böse ausgehen. Ich würde aber beide Fragen, eventuell auch noch einen Anwalt hinzuziehen, der wird dich nämlich unparteiisch und qualifiziert über deine Rechte aufklären können
Es könnte anteilig gekürzt werden. Frage auch mal bei Deiner Krankenkasse nach.
FALSCH. eigentlich antworten , nur wer Ahnung hat!
Das kommt darauf an, ob pflegerische Leistungen erbracht wurden und wahrscheinlich auch darauf, ob die betreffende Institution mit der Pflegekasse abrechnen kann. Die Pflegeperson muß dann dafür unterschreiben.
Wenn man in einer Klinik war, ist richtig, muß man unterschreiben, das man auch dort die Pflege übernommen hat, wenn dem so ist. - Die eigentliche Frage des Fragestellers war jedoch, Pflegegeldfortzahlung trotz Kindergarten?- Antwort: Ja! denn nach dem Kindergarten übernimmt die Mutter ja wieder die Pflege.
von vdk habe ich noch nie gehört was ist das ?