trotz kindergarten pflegegeld?

5 Antworten

Hallo und gute Tag, das kommt darauf an, ob das ein Sonderkindergarten oder ein Regelkindergarten ist. Bei Regelkindergarten wird das Pflegegld in voller Höhe weitergezahlt. Bei Sonderkindergharten wird die Zeit im Kindergarten anteilig angerechnet, und danach das Pflegegeld berechnet. Mf G

Gretel Poppensieker

Hast du mal darüber nachgedacht dem VdK beizutreten? Das würde in eurem Fall absolut Sinn machen, denn es werden mit Sicherheit noch viele Fragen dieser Art auftauchen. Der VdK berät dich und stellt dir auch einen Anwalt, wenn du z.B. mit der Einstufung nicht durchkommst. Der Monatsbeitrag ist nicht hoch. Du hättest immer einen Ansprechpartner und kompetente Beratung. Gerade was Pflege und Behinderung betrifft, sind die wenigsten wirklich informiert und es kann einem ne Menge durch die Lappen gehen.

sunny020890 
Beitragsersteller
 20.05.2010, 22:09

von vdk habe ich noch nie gehört was ist das ?

meine Tochter hat auch pflegegeld weiter bekommen stufe 3 obwohl sie in die Lebenshilfe ging bzw. geht von 8 - 14.45 uhr . wenn ihr 4 wochen in einer klinik seid, wird das pflegegeld auch fortgezahlt, bis zu 4 wochen . vdk hilft wirklich gut, wenn du mal widerspruch wegen irgendetwas einlegen mußt!!! alles gute Euch

wende dich mit solchen Fragen bitte an den betreueenden Arzt und die Behörden, es ist unwahrscheinlich dass hier eine wirklich qualifizierte Antwort kommt, am ende könnte das böse ausgehen. Ich würde aber beide Fragen, eventuell auch noch einen Anwalt hinzuziehen, der wird dich nämlich unparteiisch und qualifiziert über deine Rechte aufklären können

Es könnte anteilig gekürzt werden. Frage auch mal bei Deiner Krankenkasse nach.

57wolken  21.05.2010, 07:56

FALSCH. eigentlich antworten , nur wer Ahnung hat!

froscheee  22.05.2010, 16:53
@57wolken

Das kommt darauf an, ob pflegerische Leistungen erbracht wurden und wahrscheinlich auch darauf, ob die betreffende Institution mit der Pflegekasse abrechnen kann. Die Pflegeperson muß dann dafür unterschreiben.

57wolken  22.05.2010, 21:46
@froscheee

Wenn man in einer Klinik war, ist richtig, muß man unterschreiben, das man auch dort die Pflege übernommen hat, wenn dem so ist. - Die eigentliche Frage des Fragestellers war jedoch, Pflegegeldfortzahlung trotz Kindergarten?- Antwort: Ja! denn nach dem Kindergarten übernimmt die Mutter ja wieder die Pflege.