Missbrauch von Pflegegeld strafbar?

5 Antworten

pflegegeld ist nicht zweckgebunden.

davon ganz ab, würde ich bei einer person, die pflegestufe 3 hat, aber noch das eigene geld verwalten kann, demnach also auch das bett verlassen kann, wohl auch wneig bis keine hilfe in anspruch nimmt,..... anzweifeln, ob er richtig eingestuft wurde.

pflegestufe 3 bekommen normalerweise nur voll bettlägerige menschen, die in allen lebenslage auf hilfe angwiesen sind, egal ob nun hygiene, haushalt, nahrungsaufnahme,.....

meine oma hat trotz schwerster in anspruchnahme von hilfen in allen lebenslagen, gerade mal stufe 2 bekommen und das obwohl ie so gut wie nix mehr alleine kann, aber sie kann sich eben noch mit hilfe eines rollstuhles einigermaßen fortbewegen.

und glaub mir, sie kann weder ihren haushalt schmeißen, noch einkaufen, noch essen kochen, ..... sie benötigt rund um die uhr hilfe und könnte selbst mit stufe 2 nimmer das tun, was du oben für einen man mit stufe 3 angibst.

Griesuh  26.07.2014, 07:36

Falsch: Pflegegeld ist zweckgebunden zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Auch falsch, dass PS III nur bettlägerige erhalten!!!! Aber an der Aussage des TE kann etwas nicht stimmen. Allein lebender Mann Pflegestufe III kann nicht sein. In diesem Fall hatte der MDK festgestellt, dass die Pflege nicht gesichert ist, da keine Pflegeperson vorhanden und hätte Leistung der Pflegestufe als reine Sachleistung, sprich nur zur Verwendung durch einen ambul. Pflegedienst bewilligt. Und da der alte Herr anscheinend doch weit aus fitter ist, als dass er Anspruch auf PS III hätte ist dies schlichtweg Betrug durch Erschleichung von Sozialleistungen. da dies leider immer wieder vorkam, ist der MDK Verpflichtet sich den Personalausweis des Pflegebedürftigen vorlegen zulassen, um diesen Missbrauch zu unterbinden.

Jemand mit Pflegestufe 3 ist in der Regel nicht in der Lage Investmendfonds zu betreuen. Er ist in allen Belangen Pflegebedürftig. Das Geld ist ein Zuschuss der Pflegekasse, das unabhängig vom Einkommen/der Rente gezahlt wird. Es soll dafür verwendet werden den Pflegedienst zu zahlen, und wird normalerweise auch direkt an den Pflegedienst, bzw. das Pflegeheim überwiesen. Pflegen Angehörige, steht denen das Geld zu. Deshalb wird der Betroffene das Geld wohl kaum in die Hände bekommen. Wenn er an der Börse spekuliert macht er das wohl mit seinem eigenen Geld. Und das darf er selbstverständlich.

Ronny2203 
Beitragsersteller
 26.06.2010, 20:36

Er bekommt Kombinationsleistung also 650 euro rente 580 euro Pflegegeld und 156 euro Wohngeld und das Pflegegeld wird dafür benutzt um einen investment Rentenfond zu bezahlen in höhe von 393 euro einen kredit von 168 einen weiteren fond mit 100 und die miete kostet 420 ersparnisse gibt es keine

Das Pflegegeld ist nicht zwangsläufig zweckgebunden.

Ausserdem: Wenn jemand 1000 Eur Einkommen hat und 300 Eur Pflegegeld zusätzlich bekommt, und 300 Eur ins Spielcasino trägt - wie willst Du denn herleiten, dass dies die 300 Eur aus der Pflegegeldzahlung sind?

Das Pflegegeld ist heute eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen. Im 19. Jahrhundert war Pflegegeld die übliche Bezeichnung für eine Bezahlung, die kranke oder pflegebedürftige Menschen für die Aufnahme in eine Krankenanstalt und dortige ärztliche Behandlung aufzubringen hatten.

Was ich damit sagen will: Ja ist es, aber wovon lebt der denn?

Wenn er sonst über die Runden kommt - nicht.