Minijob und Vertragsstrafe wenn ich kündige?
Hallo, ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag für einen Minijob 450€ bekommen. Dort ist von einer Vertragsstrafe die Rede, "Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich für den Fall, dass sie das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem xxx eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht der xxx, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt."
Meine Frage ist, wenn ich in der Probezeit 3 Monate korrekt kündige 2 Wochen vorher schriftlich, muss ich dann auch diese Strafe zahlen? Ich weiß nämlich noch nicht ganz was ich dort tun muss und wollte erstmal rein schnuppern.
4 Antworten
wenn ich in der Probezeit 3 Monate korrekt kündige 2 Wochen vorher schriftlich, muss ich dann auch diese Strafe zahlen?
Nein, wenn Du den Job fristgemäß beginnst und später fristgerecht kündigst, ist alles in Ordnung und Du musst nichts bezahlen.
Die Vertragsstrafe würde fällig, wenn Du z.B. am 20. November anfangen musst zu arbeiten, aber einfach nicht kommst oder wenn Du die geltende Kündigungsfrist nicht einhältst.
Nein musst du nicht solange du die Kündigung früh genug einreichst.. bei einigen muss man sie einen Monat vor dem 15. oder 1. einreichen, damit sie genug Zeit haben einen Ersatz zu finden.. mit bestimmten Gründen kann man aber auch schneller, fristlos kündigen.
Das hat aber nichts mit dieser Strafe zu tun
du willst einen Minijob machen und vertrag unterschreiben, wo du noch nicht einmal weißt was du tun musst?
den vertrag würde ich nicht unterschreiben
schon allein der satz mit dem Vertragsbruch ist für mich nicht seriös
Wenn du die Kündigungsfrist beachtest, ist das kein vertragswidriges Verhalten.